Mitglied inaktiv
hallo! ich hab mal eine frage wegen des mutterschaftsgeldes. mein erster sohn ist nachdem ich nach meiner ausbildung 3 monate arbeitslos war am 26.10.2001 zur welt gekommen. ich habe bei der kk mutterschaftsgeld beantragt und auch ganz normal bewilligt bekommen. am 11.08.2003 ist mein zweiter sohn geboren, und auch für ihn habe ich vor und nach der geburt von der kk ganz normal mutterschaftsgeld bekommen, obwohl ich ja noch bis 25.10.2003 erziehungsgeld für den großen bekommen habe. nun ist eine ähnliche situation, nämlich die, daß ich am 22.07.2005 unser drittes kind erwarte und noch bis 10.08.2005 für den zweiten erziehungsgeld bekomme. ich habe das mutterschaftsgeld beantragt und folgenden brief zurück bekommen: _________________________________ Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld haben wir erhalten und geprüft. Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Mutterschaftsgeld. Laut unseren Unterlagen erhalten Sie bis zum 10.08.2005 Erziehungsgeld. Es besteht somit bei unserer BKK eine Mitgliedschaft, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Zahlung von Mutterschaftsgeld ist nicht möglich. Wir bedauern Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können. mit freundlichen Grüßen... __________________________________ das verstehe ich nicht, was hat krankengeld mit mutterschaftsgeld zu tun, und wieso habe ich beim zweiten (trotzdem ich da noch viel länger erziehungsgeld bekommen habe) Mutterschaftsgeld bekommen und jetzt nicht? heißt das ich bekomme nach dem 11. 08. erst mal gar kein geld mehr, weil man ja erst 8 wochen nach der geburt erziehungsgeld bekommt??? das wär ehrlich gesagt fatal für uns.. danke schon mal für ihre antwort, sonja
Mitglied inaktiv
Hallo ! Wenn Du nicht arbeitest oder arbeitslos gemeldet bist hast Du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ! LG Julia
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