susimaus
Ich habe eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und nebenbei arbeite ich noch auf 450 Euro Basis. von meinem Hauptarbeitgeber erhalte ich ja in der Mutterschutzfrist weiterhin mein Gehalt. Ist das bei meinem 450 Euro Job genauso?
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, Kurz zu meiner Person: ich bin 40Jahre alt,habe ein 9 jährigen sohn und lebe mit dem Vater zusammen. Er arbeitet vollzeit. ich nur auf aushilfs Basis mit 450€. nun bekommen wir ende Mai 2014 unser 2. Baby. Wie schaut das nun mit dem Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus? In welcher Höhe kann mann evtl rechnen?. Ich hoffe es kann m ...
Hallo Frau Bader, Zur Zeit bin ich noch bis 16.6.16 in Elternzeit. Das waren dann 18 Monate. Elterngeld haben wir für 12 Monate beantragt und das bekomme ich jetzt am 30.11.15 das letzte mal. Ab dem 1.12.15 habe ich einen 450 € Job angenommen, das wird mir dann ja nicht mehr angerechnet, richtig?! Nun aber zu meiner Frage! Wir wünschen uns ...
Hallo Frau Bader, hat man bei einem 450 Euro Job Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Und die zweite Frage: Habe ich bei einem 450 Euro Job Anspruch auf Elternzeit? D.h. muss mein Arbeitgeber mir eine Stelle freihalten damit ich nach der Elternzeit wieder bei ihm anfangen kann? Freundliche Grüße, LeLa
Ich bin im 2ten Jahr meiner Elternzeit( habe elterngeld für 1 Jahr bekommen) mein Sohn wird am 24.9.17 2 Jahre alt. Jetzt bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 23.8.17 Ich habe in der elternzeit seit 11/16 einen 450 euro job meine frage bekomme ich dann von beiden mutterschaftsgeld? Den ich würde die Elternzeit bei meinem ha ...
Hallo Frau Bader, ich habe bis zur Geburt meiner Tochter im Oktober 15 vollzeit gearbeitet habe 3 jahre ElternZeit beantragt, bin jedoch seit November 16 wieder teilzeit im selben Betrieb beschäftigt. Dies variiert je nachdem wie ich gebraucht werde, der Lohn schwankt zwischen 100-300€. im August erwarte ich nun mein 2. Kind. Ich habe gelesen, da ...
Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2016 meine Tochter geboren, zwei Jahre Elternzeit genommen und davon im ersten Jahr Elterngeld bezogen. Im zweiten Jahr, also aktuell, habe ich mir daher einen 450 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber gesucht. Nun bin ich erneut schwanger und habe meine Elternzeit von Kind 1 zum Mutterschutz von Kind zwei b ...
Hallo, ich habe 2015 Elternzeit für drei Jahre für meine erste Tochter beantragt. Diese würde im Oktober 18 auslaufen. Nun bin ich erneut schwanger und habe die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Ich arbeite seit einem Jahr auf 450 Euro Basis im Rahmen meiner EZ in dem gleichen Unternehmen, in dem mein Vollzeitvertrag besteht, h ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell im zweiten Jahr Elternzeit unseres ersten Sohnes (geboren am 17.09.17). Ich habe Basiselterngeld bezogen und arbeite jetzt seit Oktober 2018 bei meinem alten Arbeitgeber in einem Minijob auf 450 Euro Basis (das alte Beschäftigungsverhältnis "pausiert" jetzt während der Elternzeit sozusagen). Im M ...
Hallo guten Tag, ich arbeite derzeit als geringfügige Beschäftigte mit einem Netto-Lohn von 450,00 Euro und bin familienversichert. Ab Dezember werde ich in Mutterschutz gehen. Ist es richtig, dass ich dann Mutterschaftsgeld von 210 Euro bekommen für den gesamten Mutterschutz-Zeitraum? Das Mutterschaftsgeld soll doch eigentlich eine Ersatzleistung ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner