Mitglied inaktiv
Hallo Anfang nächsten Jahres soll ich in eine amulante Reha zunächst für 3 Wochen 6-7 h pro Tag. Mein Mann soll in dieser Zeit unsere beiden Kinder 8 Monate und 3 Jahre betreuen. Können Sie uns sagen was wir tun müssen, bei seinem Arbeitgeber und bei der Krankenkasse und wieviel Geld erhalten wir in dieser Zeit und von wem. Bei der Karankenkasse sagte man mir bisher nur , dass wir dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Aber ich möchte meine beiden nicht fremdbetreut haben, dafür sind sie denke ich noch zu klein. Andererseits nur unbezahlt freistellen lassen geht auch nicht, auf den Verdienst meines Mannes können wir nicht verzichten. Vielen Dank für Ihre Atwort Tanja
Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bekommt Dein Mann dann nciht Verdienstausgleich für die Zeit? Bei uns war das so, als wir eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen hatten - alternativ konnte der Vater bei Verdienstausgleich zu Hause bleiben LG maja
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