Mitglied inaktiv
Hallo, ich fahre am Samstag zur Mutter-Kind-Kur. Ich und zwei meiner Kinder sind Patienten. Ich habe heute bei der KK angefragt, wie das mit dem Arbeitgeber läuft, ob ich mich krankschreiben lassen muß. Da meinte die Dame ich müsse Urlaub nehmen, da es sich nur um eine "Vorsorge-Kur" handle. Stimmt das? Ich habe einen Job auf 400Euro-Basis und gerade erst zwei Wochen frei gehabt. Habe also gar nicht mehr so viel Urlaub wie ich für die Kur bräuchte. Und es kann doch nicht sein, daß ich für die Kurmaßnahme unbezahlten Urlaub nehmen müßte. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. LG Sabine
Hallo, normalerweise erhält man bei einer Kur doch Leistungen von der Dt. RV. Bei http://www.kur.org/websiteverwaltung/downloads/pdf/Faq/faqs.pdf steht das alles. Und eine Telefonnr., wo man umsonst anrufen kann, um sich beraten zu lassen. Liebe Grüß, NB
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Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß ...
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Sehr geehrte Frau Dr. Bader, meine Geschichte ist lang, aber ich versuche es kurz zu erzählen. Mein Sohn ist 3 J. alt. Seit der Geburt erziehe ich ihn allein, mit dem Vater waren wir in einer Fernbeziehung (>500 km). In ersten 3 Jahren kam er kaum. Ich wollte immer, dass er öfter kommt, wir wollten auch zusammenziehen, aber es gab zu viel ...
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Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
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Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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