Mercedes22
Hallo Frau Bader, Seit langer Zeit bin ich komplett überlastet wegen der dreifach Belastung Haus, Kinder, Job. Mir wurden nun 2 Maßnahmen empfohlen : A) Mutter - Kind - kur B) psychotherapie mit Schwerpunkt burnout Leider könnte bei uns gleichzeitig aber auch demnächst eine Scheidung anstehen und mein Mann will in diesem Fall das alleinige Sorgerecht beantragen, damit er mit den Kindern umziehen kann. Könnten sich die beiden Maßnahmen negativ auf den Sorgerechtsstreit auswirken? Könnte mein Mann damit erwirken, dass eine total überlastetete Mama die kinder nicht kriegen kann? Weiß gerade echt nicht, was ich machen soll. Bisher wurden die kinder größtenteils von mir erzogen. Habe beide male die Elternzeit genommen und arbeite teilzeit, mein Mann Vollzeit. Würde mich riesig über Ratschläge freuen!!! Das ist echt eine fiese Situation :-(
Hallo, die Kinder werden bei dem bleiben, bei dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Das bedeutet, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn die Kinder bei ihnen leben. Daran ändert sich nichts, wenn sie mit den Kindern zu einer Mutter Kind Kur fahren. Auch eine Psychotherapie ändert daran nichts. Nur eine tatsächliche Veränderung der Lebensverhältnisse. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ich denke, dass es ein gutes Zeichen gerade vor Gericht ist, wenn Du etwas für Deine Gesundheit tust. Nur dann kannst Du funktionieren. Ich würde umgehend die Kur angehen und danach die Therapie machen. Vermutlich geht es Dir nach der Kur schon besser. Kannst Du die Kinder mitnehmen? Ich nehme an, die Kinder haben bei Dir ihren Lebensmittelpunkt. So einfach nimmt ein Gericht die Kinder nicht raus. Wenn Du nichts tust, dann sieht das evtl. anders aus. Scheidungstermin kann man verzögern ;-), eventuell weil Du dann gerade in Kur bist? Such Dir einen Anwalt für die Scheidung. Und jetzt schreib nicht, dass Du einen hast, dann antwortet Frau Bader nämlich nicht!
Mercedes22
Vielen Dank für deine Antwort!! Anwalt habe ich noch keinen, so weit sind wir noch nicht.. Es fällt nur immer wieder das Wort Scheidung und wir haben uns auch schon gestanden, dass wir uns nicht mehr lieben. Ich fürchte, es wird einfach langfristig auf Scheidung raus laufen... Zur Mutter Kind kur kann ich die Kinder auf jeden Fall mitnehmen, mein Mann könnte sich aktuell mit seinem Vollzeit Job (+gelegentlich Dienstreisen) nicht um sie kümmern. Er behauptet aber felsenfest, dass er auf teilzeit runter geht und keine Dienstreisen mehr macht, wenn es zur Scheidung kommt, damit er die kinder kriegt...Aber er ist sehr karriere orientiert, ich vermute, er macht das mit der teilzeit erst, wenn die Scheidung spruchreif ist. irgendwie ist das alles noch so surreal, auch wenn die Scheidung definitiv kommen wird. Wir müssen ja auch ein Haus verkaufen usw. Kann ich denn einen Anwalt bar bezahlen? Ich würde mich einfach gerne informieren, möchte aber nicht, dass dann eine Anwalt Rechnung ins Haus flattert ;-)
Mitglied inaktiv
Ich denke, einem Anwalt ist es völlig egal, wie Du ihn bezahlst. Das ist eine Sache der Absprache zwischen Dir und ihm. EIne Erstberatung kostet etwa 250 Euro. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, als ich eine Beratung brauchte. Wenn Du diesen Anwalt dann für die Scheidung nimmst, wird die Erstberatung angerechnet auf den Gesamtbetrag. Männer sind oft/meistens sehr bequem. Kaum einer nimmt 3 Kinder zu sich (mein jetziger war da anders, er hat um seine 2 Kinder gekämpft und sie auch alleine groß gezogen). Sie kriegen das meist gar nicht gebacken mit Betreuung und abends alleine für sie da zu sein, tagsüber arbeiten, nicht ab und an auf Weibersuche gehen zu können etc. Groß aufmucken können sie, aber wenn es ans Eingemachte geht, ziehen sie in aller Regel den Schwanz ein und begnügen sich mit 2-wöchentlichen Wochenenden. Wenn überhaupt. Dennoch: Tu was für Dich, damit Du wieder auf der Reihe bist, das ist nicht nur wichtig für die Kinder, sondern auch für Dich! Tust Du es nicht, hast Du am Ende alles verloren und fragst Dich in besseren Zeiten, warum Du das zugelassen hast.
Andrea6
..haben verheiratete Eltern ja gemeinsam und behalten es in der Regel auch nach einer Scheidung, unabhängig davon, wo die Kinder wohnen - vielleicht meinst du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Um das alleinige Sorgerecht einzuklagen bedarf es gewichtiger Gründe; "ich will die Kinder haben" ist keiner davon. Ein Elternteil darf auch nicht ohne die Zustimmung des anderen die Kinder aus der gemeinsamen Wohnung entfernen. Wer bei einer Trennung "die Kinder bekommt" wird entweder einvernehmlich oder notfalls gerichtlich geklärt. Unabhängig davon kostet eine Scheidung in jedem Fall Geld, und kostenlose Arbeit kannst du von einem Rechtsanwalt (den du sicher brauchst!) nicht erwarten.
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