Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss Unterhalt zurückgezahlt werden, wenn es eine Einigung darüber gab?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss Unterhalt zurückgezahlt werden, wenn es eine Einigung darüber gab?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage zum Kindes- und Trennungsunterhalt. Mein Ex hat aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen uns beiden in der Vergangenheit zuviel Unterhalt bezahlt. Es war ein Pauschalbetrag, von dem wir beide dachten, dass er niedrig für ihn, da er sehr gut verdient, aber ausreichend für mich und das gemeinsame Kind war. Erst jetzt, da ich einen Titel beantragt habe, kam heraus, dass er viel weniger zahlen muss, weil wir nicht verheiratet waren. Da ich von dem höheren Unterhalt viel gespart habe und bescheiden gelebt habe (weil er öfters bemerkte, dass er nicht wisse wie lange er noch arbeiten kann, und ich im Falle eines Falles nicht in Hartz4 enden wollte), wurde diese Mehrzahlung nicht verbraucht. Muss ich damit rechnen dieses Geld zurückzahlen zu müssen? Es liegt auf meinem Sparkonto und der neue Unterhalt liegt nur knapp über Hartz4. Wenn wir das zurückzahlen müssen, haben wir kaum mehr als das Existenzminimum. Leider sind mein Ex und ich jetzt zerstritten und können solche Fragen nicht einvernehmlich lösen. Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da in der Regel "Entreicherung" vorliegt, das Geld also ausgegeben ist u es außerdem eine Vereinbarung (Beweis wird schwierig) gab, sieht es schlecht für ihn aus Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nö, gezahlt ist gezahlt. War ja Eure Vereinbarung, die er offenbar mitgetragen hat. Er hätte es ja vom Amt oder Anwalt berechnen lassen können. Und es ist verbraucht, in Deinem Fall um Rücklagen zu schaffen, auch für das Kind ! Mein Mann war lange unterhaltspflichtig, er hat einmal aus Versehen zweimal überwiesen. Das Geld war weg, es stand nicht exakt drauf für was es war auf der Überweisung. Seine Ex rückte es natürlich nicht wieder raus und vor Gericht scheiterte er. Seine Verantwortung wenn er Zuviel bezahlt und sie es verbraucht hat. Auf Deinem Sparbuch steht sicherlich nicht welcher Euroschein da eingezahlt wurde, ob von Dir oder ihm, oder ?


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