Mitglied inaktiv
Hallo, meine Elternzeit ist am 25.4. beendet ab dann muß ich über 400 Euro arbeiten gehen sonst muß ich mich freiwillig gesetzlich versichern, zu meinem Mann in die Private gehts nicht das ist noch teurer....ich war im Dez. bei meinem alten AG und der hat mich gefragt ob ich wieder stundenweise arbeiten könnte, ich sagte ihm das ich das sogar müßte eben wegen KK....also haben wir nur mal mündlich so besprochen das ich evtl. immer Freitags für 9 Std. arbeite aber erst so im Februar o. März, er würde das mit seiner Frau noch besprechen und dann schauen wir weiter....tja nun hab ich jetzt erfahren das ich schwanger bin......und ich kann und will es aber meinem AG nicht verheimlichen das kann ich nicht, ich möchte mit offenen Karten spielen. Eigentlich wollte ich morgen in die Praxis fahren und mit meiner Chefin reden das ich schwanger bin und ich aber trotzdem unbedingt arbeiten möchte/muß.....ich hab solche Angst. Ich weiß das ist total doof ich würde dann echt nur 5 Monate arbeiten, aber sie hätte ja eigentlich sowieso noch jm. einstellen müssen weil ich ja eh nur 1x die Woche gearbeitet hätte. (die eine Vollzeit stellt sie jetzt aus , weil der Lehrling übernommen wird, und die Volllzeit meine Mutterschaftsvertretung war, und 2 Vollzeit nehmen sie nicht). wie siehts mit der Rechtslage aus??? bisher dachte ich immer als schwangere hat man einen Sonderkündigungsschutz? Ich kann auf keinen Fall wieder Vollzeit arbeiten da ich noch ein Kleinkind daheim habe....wie gesagt mein AG war eigentlich schon damit einverstanden das ich nur 9 Std./Woche arbeite aber ob er das noch immer ist wenn er weiß das ich schwanger bin?? danke LG
Hallo, wenn der betrieb weniger als 15 AN hat, besteht kein Anspruch auf TZ - dann müssen Sie bis zum nächsten Mutterschutz wieder voll arbeiten, wenn der AG nicht zustimmt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
einstellen muß Sie dich wieder zu den Bedingungen vor der 1. Entbindung. Du könntest versuchen auf TZ zu klagen, aber ich denke mal damit kämest Du nicht durch, da es sich eher nach einem Kleinbetrieb anhört. Wenn der AG Dich wieder VZ einstellen würde, hätte er seine Pflicht erfüllt. Rede offen mit Ihnen und wie Du Dir eine weitere Zusammenarbeit vorstellst. Viel Glück LG Peeka
Mitglied inaktiv
wollte nur erwähnen, daß du über einen minijob nicht krankenversichert bist.... du könntest aber deine elternzeit verlängern ( wenn sie noch nicht ausgereizt ist ), dann bist du wenigstens krankenversichert.
Mitglied inaktiv
damit war sie im Dez. als wir gesprochen hatten einverstanden, allerdings wußte ich und sie noch nicht das ich schwanger bin....ach mensch.....ich werde auf alle Fälle ehrlich sein und kann nur hoffen. danke euch LG
Mitglied inaktiv
Hallo, also Du musst keine 410€ verdienen um selbst versichert zu sein. Wichtig ist dabei dass Du nicht al Mini Jobber angemeldet wirst, sondern als TZ Kraft. Wieviel Du verdienst ist dabei unerheblich. Du zahlst als TZ Kraft ganz normal von Deinem Gehalt Steuern und Sozialversicherung. Und dann bist Du auch selbst krankenversichert! LG Sabine
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