Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss meine Stundenaufstockung verlängert werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss meine Stundenaufstockung verlängert werden?

Sophie1986

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Ich bin seit mehreren Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als heilpadagogiache Lehrerin mit 20 Unterrichtsstunden angestellt. (29unterrichtsstunden wären Vollzeit). Ich hatte für das Schuljahr 2017/18 eine befristete Aufstockung von 5 Unterrichtsstunden. Ebenso für dieses Schuljahr 2018/2019. Für das kommende Schuljahr war ich wieder mit 25 Unterrichtsstunden vorgesehen. Eventuell waren dabei die 5 Stunden auch entfristet worden. Vor 5 Wochen habe ich bekannt gegeben, dass ich schwanger bin und ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen habe. Nun weigert sich meine Arbeitgeberin, mir die 5 Stunden für das kommende Schuljahr wieder zu geben, da ich diese ja nicht arbeiten würde und sie befürchtet, dass die Krankenkasse Probleme macht, weil sie trotz Beschäftigungsverbot meine Stunden erneut aufgestockt hat. So fehlen mir bis zur Geburt meines Kindes im Februar jeden Monat 300€. Desweiterem wirkt sich das geringere Einkommen ja auch auf das Elterngeld aus. Ich habe es überschlagen, es sind ca 2500€ die mir so fehlen werden. Wie ist Ihre Einschätzung zu der Sache? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank vorab und herzliche grüsse Sophie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung darüber haben oder beweisen können, dass es mündlich zugesagt worden ist, haben Sie einen Anspruch. Sonst nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

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waren die 25 fix schriftlich vereinbart? oder hattet ihr es nur in erwägung gezogen?


HeyDu!

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Fix mündlich vereinbart gilt auch, Du hast nur ggf. ein Nachweisproblem. Wissen evtl. Kollegen davon? Ich würde dagegen vorgehen...


Sophie1986

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Es gibt schon Kollegen, die das mitbekommen haben. Der Schulleiter unterstützt mich auch darin und sagt, er hätte mir die 5 Stunden wieder gegeben, weil er mich ja als Klassenleitung in diesem Umfang wieder gebraucht hätte. Als ich heute den Termin mit der Institutsleitung hatte, sagte diese, dass ich ja nicht mal weiß ob ich die Stunden bekommen hätte. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass mein direkter Vorgesetzer, der Schulleiter mir die Stunden zugesagt hat (wie auch die Jahre zuvor lief alles über ihn. Ich hatte auch zuvor nie ein persönliches Gespräch mit der Institutsleitung. Lediglich ihr Name steht als Stellvertreter des Instituts im Vertrag. Als Institutsleitung steht sie allerdings in der Hierarchie über meinem Schulleiter). Daraufhin hat sie nur gesagt, die Verträge mache immer noch sie. Ich bin wirklich verärgert.


mellomania

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wenn das so ist würde ich mir das schriftlich vom SL holen. denn so offensichtlich geht das ja nicht, dass die dann nein sagt. daher fragte ich in wei weit das auch nachweisbar ist.


Sophie1986

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Ich denke nicht, dass er mir das schrifltich gibt, um nicht seinen Kopf hinhalten zu müssen. Ihr einziges Argument ist ja, dass sie befürchtet, dass ihr die Krankenkasse Ärger macht, weil diese auf Grund der Umlageregelung für mein Gehalt aufkommen muss. Laut ihr könne der Vorwurf lauten, warum verursachen Sie uns durch eine Vertragsaufstockung kosten, wenn Sie wissen, dass die Arbeitnehmerin den Vertrag nicht antreten wird und der Krankenkasse dadurch Kosten entstehen...


mellomania

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wann aber wurde das besprochen? wenn das vor bekannt gabe der schwangerschaft und des daraus resultierenden bv , warum auch immer bv, geschah, dann muss die kk doch erstmal nachweisen, dass das so gelaufen sein soll, wie sie befürchtet. verstehst was ich mein?


Mitglied inaktiv

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Letztlich kannst du versuchen, die gestrichenen Stunden beim Arbeitsgericht einzuklagen. Ob sich das für dich lohnt, musst du wissen. Es ist ähnlich wie bei den befristeten Arbeitsverträgen. Wenn man vor Unterzeichnung der Weiterbefristung schwanger wird und es wird bekannt, bekommt man in der Regel keine Verlängerung. Kein Arbeitgeber macht so was.


luvi

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Hallo, Kann man den Nachweis der höheren Stundenzahl evtl. über deine BV-Vertretung bekommen? Wenn als Vertretung ein Ersatz für 25 Stunden gesucht wird, bedeutet das doch im Umkehrschluss auch, dass du eigentlich 25 Stunden hättest arbeiten sollen Aber ob das als Nachweis reicht? Wann werden eure Verträge abgeschlossen? Könnte dein Vertrag nicht schon lãngst unterschrieben sein? Warum sollte die KK da misstrauisch werden? Muss der Arbeitgeber der KK den Arbeitsvertrag mit Datum vorlegen? Eigenartig diese Argumentation, vor allem da sich an deiner Stundenzahl im Vergleich zum vergangenen Schuljahr nichts ändert. LG luvi


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