amentiarow
Hallo, ich habe eine frage und zwar bin ich meiner Tochter (7) Unterhaltspflichtig. Sie wohnt bei ihrem Papa. Er bekommt Unterhaltsvorschuss vom JA. Ich bin noch bis August in der Ausbildung Gehalt ca 850 euro. Mein Partner bringt 1300 nach Hause. Wir wollen ein Konto wo beide Gehälter drauf gehen und Rechnungen beglichen werden. Er hat ein Eigenheim was abbezahlt wird. Lediglich essen legen wir zusammen , sonst bezahlt jeder seine eigenen Rechnungen . Muss er wenn das Konto zusammen gelegt wird den Unterhalt zahlen ? Was ist wenn wir Heiraten sollten? Vielen Dank für antworten
Hallo, er ist nicht unterhaltspflichtig. Aber die Frage ist, ob Sie eine erhöhte Erwerbsobliegenheit haben. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, solange Ihr nicht verheiratet seid hast Du keine Ansprueche an deinen Freund. Wenn er dann allerdings dein Mann ist, hast Du Unterhaltsanspruch an ihn und bist aus diesem heraus evtl. zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet. Ob Ihr unverheiratet ein gemeinsames Konto habt oder nicht spielt da keine Rolle, wobei es evtl. bei Pfaendungen relevant warden kann. Ich hatte es immer so dass jeder sein eigenes Konto hatte und dann noch ein gemeinsames fuer den Haushalt auf das jeder mtl. eingezahlt hat. Evtl. waere das auch Eure Loesung. VG Desiree
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