smerfmaly
also meine frage ist folgende.Ich habe zwei kinder im alter von 3 und 5 jahren die in der kita von 7-14.30 betreut werden, mein mann arbeitet und ich bin auf arbeitssuche.zur zeit sind wir hartz 4 aufstocker. da jetzt vormittags was schwer zu finden ist meinte meine sachbearbeiterin das ich meine kinder im nächsten jahr auch für die nachmittagsbetreuung im kindergarten anmelden soll. jetzt wollte ich wissen ob ich dies auch machen muss? zu meinen kindern muss ich noch sagen das meine tochter zum logopeden geht und mein sohn auch den logopeden besucht und dazu noch einmal in der woche zur motopedie und frühförderung. alle termine sind nachmittags.
GB II § 10 Zumutbarkeit [...] 3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das [b]dritte Lebensjahr[/b] vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, [b]soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird[/b], [...] Also ja, muss es Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo dein jüngstes Kind ist nicht mehr unter 3 ,ich glaube schon das das geht, andere Eltern gehen auch Vollzeit arbeiten und haben diese Termine mit ihren Kindern, das Amt will dich vermittelt damit ihr euch selber finanzieren könnt. Ab wann würdest du denn deine Kinder länger in die Betreuung geben wollen? Wenn ich kein Geld vom Staat bekommen würdet wäre das kein Problem, aber so müssen halt alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
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