Sunny11
Hallo Frau Bader! Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Arge und die meinte, dass mein Kind mit 1 Jahr in die Kita gehen MUSS, damit ich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stehe. Ist das rechtens? Oder kann ich mein Kind auch bis zum 3. Lebensjahr zu Hause betreuen? LG und danke im Voraus!
Hallo, bis zum 3. Geburtstag dürfen Sie zuhause bleiben Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Was für Geld möchtest Du denn haben ? ALG1 oder 2 ?
Sunny11
Ich erhalte derzeit Alg 2, mein Kind ist erst 6 Monate alt . Ich habe auch einen 400 Euro job, bin aberderzeit im Erziehungsurlaub. Ich bekam heute einen Bewerbungsvorschlag vom Jobcenter. 35 Stunden ab sofort. Geht ja im Moment noch nicht, aber ab Februar soll ich mein Kind ganztags in die Kita geben, um Vollzeit arbeiten zu gehen. Ich finde das aber etwas früh und würde gerne bis zum 3. Lebensjahr mein Kind zu Hause betreuen.
Mitglied inaktiv
Naja, in erster Linie muß dann der Vater herhalten. Du hast, genau wie das Kind, einen Unterhaltsanspruch. Kann oder will der nicht zahlen, dann erst springt Vater Staat ein. Und dann mußt du halt damit rechnen, früher wieder arbeiten zu gehen. Oder dann von Hartz4 zu leben. Ohne AG keinen Elternzeit-Anspruch. Ich sag es mal so, viele andere Mütter würden auch gerne 3 Jahre daheim bleiben. Können es aber aus finanziellen Gründen nicht, gehen dann eben arbeiten. Und leben nicht auf Staatskosten. Die werden auch nicht gefragt ob sie wollen, ob sie es zu früh finden oder wie es den Kindern dabei ergeht. Daheimbleiben können ist definitiv eine Sache des leisten könnes.
Sternenschnuppe
Muss man sich aber leisten können. Jobbe auch seit dem ersten Jahr nebenher und nun geht es richtig wieder los, in einem anderen Job als vor dem Kind. Wenn Du 3 Jahre Zuhause bleiben möchtest, dann musst Du vom Vater des Kindes Betreuungsunterhalt fordern.
Susi0103
Nein, ist nicht rechtens. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html Besonders Absatz 3. Kinder MÜSSEN bis zum 3. Geburtstag nicht in den Kiga. Wenn der SB Stress macht, den Vorgesetzten verlangen. Siehe auch: - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren: Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig... Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11
Mitglied inaktiv
Müssen (vielleicht) nicht, aber sie hat dann keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - weil ohne Betreuung nicht arbeitssuchend - und damit anspruchslos. Also Hartz4 als Alternative wenn Papa nicht zahlt.
Sternenschnuppe
Und vor ALG2 wird auch erst der Vater des Kindes zur Offenlegung seiner Finanzen gebeten. Was ist denn mit ihm ? Wohnt ihr zusammen ?
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