Linse04
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben einen gemeinsamen Erstwohnsitz. Ich wurde vor 2 Monaten an einen Dienstort 150 km weiter versetzt, so dass wir jetzt eine Wochenendbeziehung führen und ich an meinem derzeitigen Dienstort meinen Zweitwohnsitz angemeldet habe. Nun ist es aber so, dass ich schwanger bin. Zum Zeitpunkt der Versetzung wusste ich es nicht. Meine gynäkologische Betreuung habe ich an meinem Zweitwohnsitz, da ich unter der Woche hier bin. Mein Mann verpasst alle Untersuchungen und kann auch etsprechend nicht für mich da sein, wenn ich ihn brauche. Da es meine erste Schwangerschaft ist, möchte ich mich auch auf die Entbindung usw. gut vorbereiten. Weiß allerdings nicht an welchem Ort ich mir eine Hebamme suchen soll, da alles so zerrissen ist. Von meiner Gynäkologin fühle ich mich da im Stich gelassen. Es bringt doch nichts, an meinem Zweitwohnsitz einen halben Geburtsvorbereitungskurs zu machen um dann irgendwo anders zu entbinden. Die ganze Situation belastet mich wirklich sehr. Muss mein Arbeitgeber mich auf Grund der Situation in der Nähe meines Wohnortes (Erstwohnsitz mit meinem Mann) einsetzen oder gibt es da keine Möglichkeiten für mich? Und wie ist es nach der Elterzeit? Muss ich dann mit Kind 150 km weit weg von meinem Mann, unserem Haus? Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber Familien einfach so auseinander reissen kann. Viele Grüße
Hallo, hierauf besteht grundsätzlich erstmal kein Anspruch, es sei denn, in ihrem Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Der Arbeitgeber hat die Familie doch auch nicht auseinandergerissen, sondern die Versetzung fand vor der Schwangerschaft statt. Ich würde einfach mal versuchen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Liebe Grüße, NB
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