zorce
Hallo sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehende Mama von einem 5-Jährigen Jungen. Ich habe das alleinige Sorgerecht, da das Kind unehelich geboren worden ist. Der Vater wohnt im Ausland, Nicht - EU. Mit dem Kindsvater gibt es immer Probleme, der ist sehr unberechenbar. Muss ich zusätzlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, falls der Vater irgendwann mal mit dem Kind in Urlaub fahren würde und das Kind bei sich behalten wollte. Kann der Vater in seinem Heimatland, falls er das Kind im Urlaub mitnimmt, das Kind bei sich behalten oder dort einen Sorgerechtprozess inzieren. Bis jetzt gab es keine gerichtliche Verhandlungen in Deutschland diesbezüglich, da der Vater sich darum nicht gekümmert hat. Der Vater weigert sich nach Deutschland zu kommen. Habe bereits über das Thema eine Frage im Forum gestellt. Viele Grüße Z
Hallo, Sie müssen nichts beantragen und ihm das KInd auch nicht mitgeben ins Ausland. Und schon gar nicht hinbringen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Würdest du deinen Sohn dem Vater mitgeben ins Ausland? Freiwillig würde ich das im Leben nicht machen, der Kerl will nicht nach Deutschland? Super ihr seid hier er kommt nicht und kann nur reden aber nicht handeln
Pamo
Du hast doch bereits das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der KV nicht sorgeberechtigt ist. Du musst das Kind nicht in einen Auslandsurlaub mitgeben.
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