??? Muss Krankenkasse Auskunft zu Rückerstattung erteilen ???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ??? Muss Krankenkasse Auskunft zu Rückerstattung erteilen ???

Muss eine Krankenkasse, bei welcher ein Kind über die Mutter (als Vertragspartner) privat zusatzversichert ist, bei geteiltem Sorgerecht (auch) dem Vater (der eingereichte Rechnungen bezahlt hat) Auskunft über Rückerstattungen an die Mutter geben?

von Daddy.Cool am 04.03.2016, 17:12



Antwort auf: ??? Muss Krankenkasse Auskunft zu Rückerstattung erteilen ???

Hallo, der Vater hat bezahlt u Rückerstattungene erfolgten an die Mutter? Da hat er einen Anspruch gegenüber der Mutter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2016



Antwort auf: ??? Muss Krankenkasse Auskunft zu Rückerstattung erteilen ???

Hatten wir erst kürzlich im Freundeskreis. Nicht die Kasse, die Mutter muss das vorweisen. Der Vater ist ja nicht Vertragspartner. Als Vater würde ich keine Rechnung mehr begleichen ohne von den vorherigen eine komplette Aufstellung zu bekommen über die Rückerstattungen. In unserem Fall hat der Vater der Mutter dann für Arztkosten pauschal einen Betrag X überwiesen mit dem sie diesbezüglich wirtschaften soll. Also entsprechend auslegen und Rückerstattungen wieder einzahlen. Der Vertragspartner bekommt es ja auch wieder und nicht der Vater.

von Sternenschnuppe am 04.03.2016, 18:12



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