Mitglied inaktiv
guten morgen! ich habe eine frage zu meiner arbeit.ich müßte ende mai nächsten jahres wieder arbeiten gehen(floristin),möchte dort aber nicht mehr anfangen.nun bemühe ich mich nach neuer arbeit und würde gerne wissen,wie ich mich verhalten muß wenn ich früher neue arbeit finde.hab ich eine kündigungsfrist?muß ich vorher meinen urlaub nehmen den ich noch habe? Achso,eine frage hab ich noch:ich hab damals ein beschäftigungsverbot bekommen,wie sieht es da mit meinem urlaub aus,steht der mir auch noch zu? vielen dank im vorraus lg turbine
Hallo, Sie haben auch für die Zeit des BV Urlaubsansprüche. Ansonsten kann, wenn man den Urlaub nicht mehr nehmen kann, dieser auch ausgezahlt werden. Die Kü-Frist zum Ende der EZ ist 3 Mo., schriftlich. Sie werden, falls Sie dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen, für 3 Mo. gesperrt, wenn es keinen guten Grund für die Kü. gibt. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe noch einige Fragen zur Elterzeit, da sich unser Sachbearbeiter beim Beratungsgespräch leider nicht eindeutig geäußert hat. Ich bin Studentin und erhalte Bafög. Ich erwarte im Februar unser Kind und mein Mann wird 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wir haben geplant, dass mein Mann ab Geburt in Elternzeit geht. Demnach bekommt ...
Sehr geehrte Frau Bader, was ist zu beachten, wenn man sich mitten in 2-jähriger Elternzeit befindet und den AG in laufender Elternzeit wechseln will (ohne dass der neue AG die Elternzeit übernimmt), ausser das man Kündigungsschutz und die Option auf ein 3. Jahr Elternzeit verliert. Gilt die beim alten AG im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsf ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe erst 2013 geheiratet leider ist die Beziehung am Énde. Mein Mann sieht das anders aber nun ja. Wenn ich die Scheidung einreiche was muss ich beachten. Ich und mein (leiblich) Sohn sind beide mit meinem Mann Krankenversichert. Was muss ich da machen ich bleibe 3 Jahre mit dem Kind zu Hause. Auch ist ansonsten alles ...
Guten Tag, Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August in Elternzeit. Geplant und bewilligt ist diese für 18 Monate. Das Elterngeld lasse ich mir aber über die ersten 12 Monate auszahlen. Beantragt ist dieses als Basiselterngeld. Nun bestehen Überlegungen, bereits nach 12 Monaten wieder eine geringfügige Beschäftigu ...
Hallo Frau Bader. Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit meinem ersten Sohn, die noch bis einschließlich September geht. Derzeit bin ich wieder schwanger und für den 01.10. ausgerechnet. Ich arbeite seit Oktober wieder auf 450€ Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Meine Fragen sind nun: - Wie viel Elterngeld steht mir zu? Berechne ...
Hallo Frau Bader, ab 2018 arbeite ich nach 2 Jahren Elternzeit wieder bei meinem alten AG für 20 Stunden an 4 Tagen. Ich werde dann auch einen Job bei einem anderen AG auf 450 Euro-Basis ausüben. Entweder komplett an einem Tag oder auf verschiedene Tage verteilt. Was muss ich dabei beachten? Urlaubstage? Urlaubsregelung? Regelung bei Krankheit? ...
Sehr geehrte Frau Bader, was gibt es zu tun und zu beachten, wenn der Vater der minderjährigen Kinder stirbt? Zum Zeitpunkt des Todes waren wir nicht mehr zusammen, aber unsere gemeinsamen Kinder waren die einzigen Verwandten, zu denen er den Kontakt bis zum Tod noch aufrechterhalten hat. Es gibt aber noch ältere Kinder, die volljährig sind, ich ...
Hallo Frau Bader, ich bin momentan in Elternzeit bis Anfang 2024. Mein Sohn ist am 02.03.2022 geboren und ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich erhalte elterngeld plus das auf die 2 jahre verteilt ist. Ich bin ganz zu Hause und habe noch nicht wieder angefangen nebenher zu arbeiten. Mein Arbeitgeber hat uns gestern mi ...
Hallo Frau Bader, wir haben demnächst einen Termin beim Jugendamt um freiwillig eine Familienhilfe zu beantragen. Meine Tochter 13 hat eine Autismus-Spektrum-Störung (noch nicht endgültig diagnostiziert) und verweigert den Schulbesuch. Die Schule plädiert auf Kindeswohlgefährdung. Obwohl von unserer Seite bereits Termine mit Schulsozialarbeiter ...
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