Frage:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Sehr geehrte Frau Bader,
was gibt es zu tun und zu beachten, wenn der Vater der minderjährigen Kinder stirbt? Zum Zeitpunkt des Todes waren wir nicht mehr zusammen, aber unsere gemeinsamen Kinder waren die einzigen Verwandten, zu denen er den Kontakt bis zum Tod noch aufrechterhalten hat. Es gibt aber noch ältere Kinder, die volljährig sind, ich weiß aber weder Telefonnummer noch Adresse noch sonst etwas von ihnen.
In der Wohnung waren auch ich und die Kinder noch immer gemeldet zum Zeitpunkt des Todes, es stand aber eine baldige Ummeldung an (wir haben erst wenige Wochen vorher uns getrennt).
Danke schön für ihre Antwort!
von
Ivdazo
am 22.08.2020, 16:34
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Hallo,
das ist furchtbar. Auch wenn Sie nicht mehr mit ihm zusammen gewesen sind, bleibt er der Vater Ihrer Kinder und Ihr ehemaliger Partner, ich spreche deshalb mein volles Mitgefühl aus.
Sie waren ja nach Ihren Ausführungen noch nicht so lange von ihm getrennt und werden deshalb seine wirtschaftlichen Verhältnisse kennen. Wenn er erhebliche Schulden hatte, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin beim Nachlassgericht oder einem Notar machen und für die Kinder die Erbschaft ausschlagen. Hierzu braucht es eventuell die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes, setzen Sie sich auch mit diesem in Verbindung.
Sollte er jedoch Vermögen gehabt haben, können Sie für Ihre Kinder einen Erbschein beantragen, der berücksichtigt auch die weiteren Kinder. Diese werden dann vom Nachlassgericht angeschrieben.
Sie können des Weiteren für die Kinder Halbwaisenrente beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2020
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Seine bzw eure Kinder sind Erben, gleichgesetzt mit den Erwachsenen Kindern. Wenn es Vermögen gibt wird das aufgeteilt unter ihnen, bei Schulden musst du in einer bestimmten Frist dieses für sie ausschlagen. Gibt es ein Testament? Dann könnten noch andere erben auftreten, aber einen Pflichtteil würden sie immer Erben und falls alle anderen Volljährigen erben das Erbe ausschlagen würden wegen Schulden würden eure ki der wieder alle Schulden erben
Wärt ihr verheiratet? Dann bist auch du Erbin,
Es tut mir leid daß dein Ex diesen Weg gewählt hat, ich hoffe dein und deine Kinder habt ein gutes Umfeld was euch jetzt auffängt. Viel Kraft
von
misses-cat
am 22.08.2020, 18:54
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Ohje, das tut mir sehr leid.
Neben dem Erbe ist die halbwaisenrente noch ein Punkt!
von
lilly1211
am 22.08.2020, 20:50
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Vater der Kinder tot - was beachten?
wie kommst du auf Suizid?
floe
von
la-floe
am 22.08.2020, 21:31
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Vater der Kinder tot - was beachten?
Ich denke, sie vermutet das, weil die AP sich von dem Mann getrennt hat und er mit Suizid gedroht hat und auch mal im Krankenhaus wegen einer Überdosis Medikamente war.
von
3wildehühner
am 22.08.2020, 22:15
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Vater der Kinder tot - was beachten?
Lese mal im Alleinerziehendforum.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 22.08.2020, 22:15
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Das tut mir leid, dass es so gekommen ist!
Den Kindern steht Halbweisenrente zu.
Außerdem musst du prüfen, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzutreten oder aber auszuschlagen.
Wichtig ist noch etwas außerhalb des Rechtsthemas: Sucht psychologische Hilfe. Das Ganze zu verarbeiten wird für dich und auch für die Kinder nicht einfach. Die Kinder werden sich wahrscheinlich irgendwann fragen, ob sie “schuld” daran sind, weil ihr gegangen seid. Natürlich ist dem so nicht, denn nur der Selbstmörder trägt sie Verantwortung, aber leider fragt sich das Umfeld meist, was es “falsch” gemacht hat. Es ist wichtig, zu verstehen, dass nur der Suizidierte schult trägt!
von
3wildehühner
am 22.08.2020, 22:24
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Danke schön, Ihr Lieben!
Zu Erben gibt es kaum etwas, ist auch kein Testament vorhanden. Es ist dennoch die Frage, was passiert mit den Sachen, die wir (oder er) vom gemeinsamen Geld gekauft haben (Auto, Herd, etc.) Ich kenne mich gar nicht aus, aber zumindest dieses gemeinsam gekaufte würde ich gerne für die Kinder weiter benutzen. Notfalls den anderen Kindern eine Abfindung zahlen.
Und die Bestattung, da würde ich gerne den älteren Kindern die Entscheidung überlassen, ich bin ja in dem Sinne nur am Rande beteiligt, und meine Kinder sind viel zu klein für so eine Entscheidung.
Ja, es war Suizid, leider... Ich wünschte, ich hätte es verhindern können, aber wahrscheinlich hätte ich es nur etwas hinausgezögert, selbst wenn ich diesmal noch rechtzeitig intervenieren hätte können.
von
Ivdazo
am 23.08.2020, 08:08
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
mein mitgefühl!
ich wünsche dir, dass es keine erbstreitigkeiten mit den großen kindern gibt und auch, dass der verstorbene lange genug eingezahlt hat, dass den kindern eine halbwaisenrente zusteht. ansonsten kannst du unterhaltsavorschuss beantragen.
bei meiner freundin war es so, dass sie die wertsachen in absprache mit der mutter des verstorbenen behalten konnte, zum zwecke der beerdigung aber ein paar dinge verkaufen musste.
steht dir ein kriseninterventionsteam bei?
Mitglied inaktiv - 23.08.2020, 08:40
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Was ist ein Kriseninterventionsteam? Aber nein, zur Zeit ist da nur meine Familie und meine Freunde. Am Montag wende ich mich an einen Kinderpsychologen, dass die Kinder das behutsam erklärt bekommen. Ich selbst... naja, ich komme zur Zeit klar, bzw. ich versuche, das Ganze möglichst wenig an mich heranzulassen, da ich im Moment funktionieren muss.
Es gibt keine Wertsachen. Meine Ersparnisse brauche ich für die Kaution für eine neue Wohnung, selbst dafür wird es nicht reichen, und ich werde bei meiner Familie etwas leihen müssen. Geld für eine Beerdigung ist keins da.
von
Ivdazo
am 23.08.2020, 08:53
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Dokumentieren alles was da ist. Das was für die Kinder gekauft wurde, war ja für die. Das würde ich auch dokumentieren. Falls du ausschließt wird es schwierig weil dann darfst du nichts nehmen was ihm gehörte. Falls du annimmst, steht halt allen Kindern ein Teil zu. Diese werden auch due Kosten für die Beerdigung tragen müssen wenn es keine Eltern von deinem Ex mehr gibt. Verheiratet war er ja nicht.
Mein Rat, wende sich an das Amtsgericht. Die dürfen zwar nicht beraten, aber sie werden dir sagen was zu beachten ist.
von
Felica
am 23.08.2020, 09:37
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Ich würde mich an eine Einrichtung wenden(Caritas, DRK ,AWO) je nachdem was es bei euch gibt. Die haben sicher Ahnung wer oder wie man helfen kann. Eventuell kannst du auch bei der nächsten Kirche nachfragen, selbst wenn die nicht helfen können due Tioss geben an welche Stellen du dich wenden kannst
von
kati1976
am 23.08.2020, 10:18
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Also ich dürfte dann nichts mitnehmen, was in der Wohnung ist, wenn ich für die Kinder das Erbe ausschlage? Da ist halt noch alles drin in der Wohnung, weil er mir bis zuletzt den Zutritt verweigert hat, und mit alles meine ich auch meine Schlüssel, meinen Ausweis, meinen Geldbeutel, meine gesamten Erinnerungsgegenstände, Bücher, Kleidung, Spielzeug. Wie soll ich das bitte "beweisen" können, dass es meins ist? Ja, Ausweis ist einfach, aber der Rest?
von
Ivdazo
am 23.08.2020, 10:22
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Spielzeug und Kinderzimmer Einrichtung ist einfach, das gehört euren Kindern ebenso wie ihre und deine Kleidung. Möbel und Hausrat wird schwieriger und auch das Auto, auf wem läuft das den? Wen die Erwachsenen Kinder das Erbe ausschlagen ( und Mal ehrlich warum sollten sie das nicht machen Geld ist nicht zu holen und eine Beerdigung ist schon ein Aufwand, das würde ich auch nicht machen für meinen Vater der ich seit bald 20 Jahren nicht gesehen habe und der kein Interesse an mir hat) musst entweder du für die Kinder auch das Erbe ausschlagen, dann springt das Sozialamt ein aber die würden zum Beispiel schauen ob sie zb durch den Verkauf des Autos wieder das geld reinbekommen oder du tritts für die Kinder das Erbe an und siehst zu das du eine Beerdigung hin bekommst ( eure Kinder sind ja noch zu klein um das zu übernehmen)
von
misses-cat
am 23.08.2020, 10:43
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Selbst wenn die Erben das Erbe ausschlagen, müssen sie die Beerdigung bezahlen. Die Beerdigungskosten sind vom Erben unabhängig. Diese Aussage bekamen wir vom Notar bei der Erbausschlagung.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 23.08.2020, 11:00
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Zum Beweisen langen auch Zeugen. Und wenn gemeinschaftlicher Haushalt, denn umgemeldet warst du doch noch nicht, dann wird da eh keiner so genau schauen. Ist schlicht und einfach nicht möglich. Aber dort wo es eben Nachweise gibt, weil Kontoauszüge, Rechnungen usw, das darfst du eben nicht nehmen. Deshalb auch mein rat es erst alles genau zu dokumentieren. Du kannst dich auch an einen Nachlassverwalter wenden, der geht dann alles mit dir durch.
von
Felica
am 23.08.2020, 13:01
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Ob die das Erbe annehmen oder nicht spielt aber für die Beerdigung keine Rolle. Es gibt eine Bestattungspflicht in Deutschland und diese zählt unabhängig vom Erbe. Die direkten Erben werden die Kosten für die Bestattung erst einmal tragen müssen, das sind eben alle Kinder wenn es keine Ehefrau gibt. Die Kosten dafür können sie sich dann aber vom Erben wieder holen.
von
Felica
am 23.08.2020, 13:03
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
bei meiner freundin war ein kriseninterventionsteam da, es ging eben auch darum, wie man einem kind (damals 8) das beibringt, was passiert ist.
da die anderen kinder volljährig sind, sähe ich die in der pflicht, moralisch dich aber auch, ihr werdet ggf zusammenwerfen müssen.
bei uns gab es ein auf schwere fälle spezialisiertes bestattungsinstitut, die die trauerfeier kindgerecht gestaltet haben.
wenn der verstorbene noch eltern hat, würde ich mich mit denen absprechen, auch wenn es um die wohnungseinrichtung etc geht.....
sooo lange ist die trennung ja nicht her, als dass du als aussen vor gelten könntest und fakt ist, ihr habt zusammen gewohnt und kinder miteinander.
Mitglied inaktiv - 23.08.2020, 14:07
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
Hallo Ivdazo,
das ist eine so schwere Situation für Dich! Ich schicke Dir ganz viel Kraft und Klarheit! Vielleicht hilft das. Ich bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader.
Ich habe mehrere Abschiede in der Familie hautnah mitgemacht. in einem Fall hat sich jemand erhängt, da habe ich aber nicht als Betroffene geholfen, sondern nur begleitet.
Du kannst, sofern Du Erbe bist (also noch verheiratet, z.B.), wenn Du denn Zugang hast, in die Wohnung gehen und Eure Sachen, aber eben auch nur Eure, also die der Kinder und Deine, komplett herausholen.
Wenn Du nicht Erbe bist, darfst Du die Wohnung nicht ohne Genehmigung eines Erben betreten. Ob Eure gemeinsamen Kinder sozusagen als Genehmigung herhalten können, weiß ich nicht. Letztendlich agierst Du dann ja als ihr Vormund. Das muss Frau Bader beantworten.
Rechtlich gesehen darfst Du nichts, was ihm gehört, aus der Wohnung entfernen,
Wenn Du keinen Zugang zur Wohnung hast, den aber benötigst, um eigene und Gegenstände der Kinder aus der Wohnung zu holen, kannst Du, falls Du in Kontakt mit den Erben treten kannst (Du also ihre Kontaktdaten irgendwie ermitteln kannst), von ihnen verlangen, dass sie Dir zu diesem Zwecke Zutritt verschaffen. Wenn das nicht geht, bleibt Dir nichts anderes übrig als zum Amtsgericht zu gehen und zu fragen, wie in diesem Falle das Vorgehen ist bzw. eine einstweilige Verfügung zu erwirken, falls die Erben Dir den Zugang verweigert haben.
All das ist unschön, insbesondere da Du ohnehin schon so belastet bist. Ich würde hier vermutlich eine klare Prioritätenliste machen: Was ist wirklich wichtig? Wofür reicht Deine Energie, und wo sind die Grenzen des für Dich machbaren? Ein Gang zum Amtsgericht ist sicherlich hilfreich, zumal Deine Kinder ja potentielle Erben sind. Man kann Dir dort genau sagen, was geht und was nicht bzw. wie es geht
Schreib doch mal per PN, wo Du wohnst, wenn Du magst. Unterstützung ist sicher hilfreich.
VG Sileick
von
Schniesenase
am 23.08.2020, 19:23
Antwort auf:
Vater der Kinder tot - was beachten?
owt
von
Ivdazo
am 24.08.2020, 15:47