miayan
Hallo Frau Bader, ich habe noch einige Fragen zur Elterzeit, da sich unser Sachbearbeiter beim Beratungsgespräch leider nicht eindeutig geäußert hat. Ich bin Studentin und erhalte Bafög. Ich erwarte im Februar unser Kind und mein Mann wird 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wir haben geplant, dass mein Mann ab Geburt in Elternzeit geht. Demnach bekommt er dann doch auch die 12 Monate die 65% seines Gehaltes gezahlt oder? Da ich nicht arbeite bekomme ich ja kein Mutterschutzgeld oder habe ich als Studentin da einen Anspruch? Kann ich dann für den ersten und zweiten Lebensmonat des Kindes ebenfalls Elterngeld beantragen? Oder alternativ für den 13. und 14. Lebensmonat? Und kann ich Elterngeld (für 2 Monate) erhalten trotzdem ich weiter studiere? Wird das Elterngeld auf das Bafög angerechnet? Gibt es irgendetwas, was wir beachten sollten? Vielen Dank
Hallo, 1. Er kann 12 Mo. EZ nehmen u erhält in der Zeit EG 2. Sie haben Ansprüche, wenn Sie pflichtversichert sind, ansonsten gilt www.mutterschaftsgeld.de 3. Sie bekommen zusammen 14 Mo. EG, die Sie frei verteilen können. Nur Monate mit MG Bezug werden automatsich der Mutter zugerechnet Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst studieren und Elterngeld beziehen, darfst jedoch für das Studium in der Zeit nicht mehr als 30h/Woche aufbringen. Sonst gilst Du als nicht mehr in Elternzeit und kannst auch nicht studieren. LG Sabine
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