Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was beachten, wenn der Mann 12 Monate Elternzeit nimmt?

Frage: Was beachten, wenn der Mann 12 Monate Elternzeit nimmt?

miayan

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe noch einige Fragen zur Elterzeit, da sich unser Sachbearbeiter beim Beratungsgespräch leider nicht eindeutig geäußert hat. Ich bin Studentin und erhalte Bafög. Ich erwarte im Februar unser Kind und mein Mann wird 1 Jahr Elternzeit nehmen. Wir haben geplant, dass mein Mann ab Geburt in Elternzeit geht. Demnach bekommt er dann doch auch die 12 Monate die 65% seines Gehaltes gezahlt oder? Da ich nicht arbeite bekomme ich ja kein Mutterschutzgeld oder habe ich als Studentin da einen Anspruch? Kann ich dann für den ersten und zweiten Lebensmonat des Kindes ebenfalls Elterngeld beantragen? Oder alternativ für den 13. und 14. Lebensmonat? Und kann ich Elterngeld (für 2 Monate) erhalten trotzdem ich weiter studiere? Wird das Elterngeld auf das Bafög angerechnet? Gibt es irgendetwas, was wir beachten sollten? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Er kann 12 Mo. EZ nehmen u erhält in der Zeit EG 2. Sie haben Ansprüche, wenn Sie pflichtversichert sind, ansonsten gilt www.mutterschaftsgeld.de 3. Sie bekommen zusammen 14 Mo. EG, die Sie frei verteilen können. Nur Monate mit MG Bezug werden automatsich der Mutter zugerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du kannst studieren und Elterngeld beziehen, darfst jedoch für das Studium in der Zeit nicht mehr als 30h/Woche aufbringen. Sonst gilst Du als nicht mehr in Elternzeit und kannst auch nicht studieren. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend! Nach gut 15 Monaten Elternzeit werde ich ab Mitte Mai wieder zurück in den Job gehen (selber Arbeitgeber). Vor der Elternzeit hatte ich eine 40 h Woche, ab jetzt möchte ich nur noch 7,5 h täglich (37,5h-Woche) arbeiten. Mein Arbeitgeber hat dem auch schon mündlich zugestimmt. In Kürze werden wir dies schriftlich festhalten. Was muß ...

Sehr geehrte Frau Bader, was ist zu beachten, wenn man sich mitten in 2-jähriger Elternzeit befindet und den AG in laufender Elternzeit wechseln will (ohne dass der neue AG die Elternzeit übernimmt), ausser das man Kündigungsschutz und die Option auf ein 3. Jahr Elternzeit verliert. Gilt die beim alten AG im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsf ...

Guten Tag, Frau Bader! Ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August in Elternzeit. Geplant und bewilligt ist diese für 18 Monate. Das Elterngeld lasse ich mir aber über die ersten 12 Monate auszahlen. Beantragt ist dieses als Basiselterngeld. Nun bestehen Überlegungen, bereits nach 12 Monaten wieder eine geringfügige Beschäftigu ...

Hallo Frau Bader. Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit meinem ersten Sohn, die noch bis einschließlich September geht. Derzeit bin ich wieder schwanger und für den 01.10. ausgerechnet. Ich arbeite seit Oktober wieder auf 450€ Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Meine Fragen sind nun: - Wie viel Elterngeld steht mir zu? Berechne ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...