ELE87
Sehr geehrte Frau Bader, vor wenigen Wochen habe ich Gewerbe angemeldet und bin nun im Nebengewerbe tätig. Hauptberuflich bin ich noch bis Ende März 2017 bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit. Nun habe ich leider erst im Nachhinein in meinem Arbeitsvertrag gesehen, dass für jegliche Nebenbeschäftigung vorab eine Erlaubnis meines Arbeitgebers einzuholen ist. Ich habe viele widersprüchliche Infos im Internet gefunden. Einmal heißt es, auch im Nachhinein MUSS ich um ERLAUBNIS bitten. Andere Seiten schreiben, ich muss den Arbeitgeber lediglich über das Nebengewerbe INFORMIEREN. Und wieder andere Quellen sagen aus, ich muss nichts dergleichen machen und den Arbeitgeber auch nicht informieren, da es ein NebenGEWERBE und kein "normaler" Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber ist (vorausgesetzt, ich arbeite nicht für die Konkurrenz oder werde selber zum Konkurrenten meines Arbeitgebers). Können Sie mir bitte sagen, was ich nun wirklich machen MUSS, um meinen Arbeitsvertrag nicht zu gefährden? Beste Grüße Ele
Hallo, Sie müssen ihn fragen u er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüsse NB
SumSum076
Schau mal in das BEEG, § 15 Absatz 4. Darin steht: "Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers." Das finde ich eindeutig! Gruß Sabine
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