Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

MUSS ich während Elternzeit Arbeitgeber über Nebengewerbe informieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: MUSS ich während Elternzeit Arbeitgeber über Nebengewerbe informieren?

ELE87

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, vor wenigen Wochen habe ich Gewerbe angemeldet und bin nun im Nebengewerbe tätig. Hauptberuflich bin ich noch bis Ende März 2017 bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit. Nun habe ich leider erst im Nachhinein in meinem Arbeitsvertrag gesehen, dass für jegliche Nebenbeschäftigung vorab eine Erlaubnis meines Arbeitgebers einzuholen ist. Ich habe viele widersprüchliche Infos im Internet gefunden. Einmal heißt es, auch im Nachhinein MUSS ich um ERLAUBNIS bitten. Andere Seiten schreiben, ich muss den Arbeitgeber lediglich über das Nebengewerbe INFORMIEREN. Und wieder andere Quellen sagen aus, ich muss nichts dergleichen machen und den Arbeitgeber auch nicht informieren, da es ein NebenGEWERBE und kein "normaler" Nebenjob bei einem anderen Arbeitgeber ist (vorausgesetzt, ich arbeite nicht für die Konkurrenz oder werde selber zum Konkurrenten meines Arbeitgebers). Können Sie mir bitte sagen, was ich nun wirklich machen MUSS, um meinen Arbeitsvertrag nicht zu gefährden? Beste Grüße Ele


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen ihn fragen u er kann aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüsse NB


SumSum076

Beitrag melden

Schau mal in das BEEG, § 15 Absatz 4. Darin steht: "Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers." Das finde ich eindeutig! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein Sohn wird bald ein Jahr alt und ich möchte gerne wieder arbeiten gehen. Ich würde gleich mit dem Maximum also 30 Stunden starten. Nun habe ich auch ein Nebengewerbe. Ich werde aber wohl kaum dazu kommen viele Aufträge anzunehmen. Aber trotzdem darf man während der Elternzeit nur 30 Stunden arbeiten und das hätte ich mit meinem Job ja ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis voraussichtlich Ende März 2017 noch in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keins mehr. Nun habe ich mich vor Kurzem mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht. Ich bin ja aktuell beitragsfrei bei meiner Krankenversicherung (gesetzlich) versichert. Mein Sohn ist über mich versichert. Mein Mann hat se ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 2 Jahre Elternzeit und werde nach 19 Monaten wieder in Teilzeit (25 Std.) arbeiten gehen. Das Elterngeld wollte ich mir über 12 Monate auszahlen lassen. Nun möchte ich aber ein Nebengewerbe starten mit 5 Std. pro Woche und ich weiß, dass mir dann das Elterngeld reduziert wird. In der Elterngeldstelle wurde m ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Guten Tag,    ich bin hauptberuflich PolizeiBeamtin und habe ein Kleingewerbe als Fotografin. Wenn ich aufgrund einer Schwangerschaft von meiner FA ins BV geschrieben werde, darf ich dann trotzdem weiterhin das Nebengewerbe als Fotografin ausführen? Muss meine FA darüber explizit was in das BV rein schreiben? 

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...