ELE87
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis voraussichtlich Ende März 2017 noch in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich keins mehr. Nun habe ich mich vor Kurzem mit einem Kleingewerbe selbstständig gemacht. Ich bin ja aktuell beitragsfrei bei meiner Krankenversicherung (gesetzlich) versichert. Mein Sohn ist über mich versichert. Mein Mann hat seine eigene Krankenversicherung (ebenfalls gesetzlich). Ich verdiene im Nebengewerbe weniger, als bei meiner Vollzeitstelle bei meinem Arbeitgeber (aktuell verdiene ich natürlich nichts beim Arbeitgeber, da ich in Elternzeit bin). Zudem arbeite ich nicht mehr als 15 Stunden die Woche. Können Sie mir sagen, ob ich für mein Nebengewerbe KV-Beiträge zahlen muss? Bzw. wäre das dann ja wirklich viel (ca. 300 Euro Mindest-Beitrag) für Selbstständige. Bin ich in der Pflicht, mich bei meiner Krankenkasse zu melden und im schlimmsten Fall "schlafende Hunde zu wecken"? Ich recherchiere nun schon so lange im Internet und finde einfach keine eindeutigen Antworten auf meine Frage(n). Beste Grüße Ele
Hallo, melden würde ich mich. Es kommt dann auf den Umfasng an. Eine Prognose kann ich da schlecht abgeben. Liebe Grüße NB
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