Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung während der Elternzeit. Ich bin seit Anfang des Jahres freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichert, 2011 war ich jedoch noch pflichtversichert. Ab dem 15.04. bin ich in Mutterschutz, errechneter Entbindungstermin ist der 27.05.. Ich möchte dann zwei Jahre Elternzeit nehmen, davon im ersten Jahr Elterngeld beziehen. Jetzt meine Frage, wie ist es mit der KKV während der Elternzeit, die Dame bei meiner KKV konnte mir nicht wirklich weiter helfen. Muss ich mich während der Elternzeit freiwillig gesetzlich Krankenversichern und einen monatlichen Beitrag zahlen, obwohl ich erst seit 4 Monaten freiwilli in der gesstzlichen KKV bin oder habe ich Anspruch auf eine beitragsfreie Pflichtversicherung? Mein Mann ist privat Krankenversichert. Vielen Dank für Ihre Hilfe Viele Grüße Sweetnephele
von Sweetnephele am 10.04.2012, 13:14