Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich Samstags arbeiten, wenn ich keine Kinderbetreuung habe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ich Samstags arbeiten, wenn ich keine Kinderbetreuung habe?

Lisa-Maus

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Ich arbeite Teilzeit im Einzelhandel. Der Papa arbeitet Vollzeit im Einzelhandel. Er arbeitet jeden Samstag und eine Tagesmutter ist für Samstags nicht zu finden. Einen Samstag im Monat übernehmen meine Schwiegereltern die Betreuung unseres 2 jährigen Sohnes. Jetzt möchte mein Arbeitgeber jedoch, dass ich mindestens zwei Samstage im Monat arbeite. Was sind meine Rechte und was kann ich tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht. Es dürfte üblich sein, dass man im Einzelhandel auch samstags arbeitet. Der AG sollte auf persönliche Belange Rücksicht nehmen, einen Anspruch gibt es aber nicht. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Hast du da feste Tage angegeben? Wenn nein, dann musst du Samstags natürlich arbeiten, wenn dein Arbeitgeber das möchte. Kannst du das nicht, kannst du gekündigt werden.


cube

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Wenn dein AV den Samstag grundsätzlich als Arbeitstag beinhaltet, dann musst du. Steht im AV, "Montags bis Freitag von x bis y" dann nicht. Kannst du deinen Vertrag nicht erfüllen, musst jedoch du selbst kündigen. Der AG muss nicht dir kündigen, denn er ist ja nicht derjenige, der den Vertrag nicht mehr erfüllen kann.


TRB

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Im Einzelhandel steht meistens im Vertrag flexibel, bzw keine festen Wochentagen . Vil kann dein Partner und du in gegen Schichten Samstag arbeiten. Oder ein Samstag deine Schwiegereltern und ein Samstag arbeitest du wenn dein man frei hat. Auch ihm steht im Einzelhandel ein freien Samstag zu. Lg


marijanam79

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Was steht in deinem Vertrag? War 13 Jahre im Einzelhandel und bei mir stand: während den Öffnungszeiten.... und diese sind nun mal auch leider samstags. Sollte so etwas in deinem Vertrag stehen, musst du kündigen da du den Vertrag nicht erfüllen kannst. Leider steht deinem Mann nicht ein Samstag im Monat zu (als frei) so wie jemand geschrieben hat. Es waren bei uns 2 Samstage im jahr(!!!!) die wir frei nehmen konnten. Einzelhandel ist grauenhaft...


TRB

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Seit Juni 2003 bestimmt § 17 Abs. 4 Ladenschlussgesetz Folgendes: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Verkaufsstellen können verlangen, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden." @marijanam79


cube

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"Können verlangen" - ja. Und wenn sie einen Vertrag unterschreiben, in dem es anders geregelt ist, haben sie darauf verzichtet. Der Text lautet ja nicht "dürfen nur an 3 WE´s pro Monat arbeiten".


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