duck14092001
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage: muss ich den Namen des behandelnden Kieferorthopäden meines 16-jährigen Sohnes dem KV mitteilen? Es steht nun eine feste Spange an. Der KV hatte 2016 grundsätzlich der Behandlung zugestimmt. Nun möchte er den Namen des Arztes. Bei den zwei letzten Herausgaben von Kontaktinformationen (Tennisschule und Psychotherapeut) hat er diese Information nur dazu genutzt für mich schriftlich abzulästern und Unwahrheiten zu verbreiten. Ich möchte verhindern, dass dies nun wieder passiert. Was die Gesundheit betrifft haben wir leider das gemeinsame Sorgerecht. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus :)
Hallo, da Sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben hat er einen Anspruch Liebe Grüße NB
desireekk
Natürlich steht ihm diese Information zu. Wo soll er denn beim KFO über dich ablästern? Lass ihn doch, solange es das KInd nicht belastet... Gruss D
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