Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

Frage: Muß ich mit Problemen bei der Kündigung rechnen (rechtlich gesehen)

gerne-mama

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Hallo am 4.1. 2012 müßte ich wieder anfangen zu arbeiten (bin seit 2003 im Erziehungsurlaub). Ich habe nicht gekündigt, werde am WE persönlich zum Chef fahren. Kann die Kündigung abgelehnt werden ??? (betreute damals Kinder,die nun aber auch schon "groß" sind,also würde ich dort nicht mehr "gebraucht". Danke für eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Kü-Frist beträgt 3 Mo., hinfahren bringt auch nichts, da es der Schriftform unterliegt. Wenn der Ag aber zustimmt, interessiert es keinen - es sei denn, Sie beantragen Arbgeld I. Dann wird es Probleme geben. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Theoretisch konnte es Probleme geben,denn du hattest rein rechtlich 3 Monate zum ende der ez kündigen müssen,wenn du dort nicht mehr arbeiten möchtest,aber vielleicht ist dein Chef so nett und nimmt es so an,wenn er eh keine Arbeit mehr für dich hat. Aber es konnte Probleme geben wenn du z.b. zum Arbeitsamt gehst.


gerne-mama

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danke. Aber zum Arbeitsamt muß ich nicht gehen. Bin auch wieder schwanger,d.h. ich würde dann anfang Mai schon wieder in den Mutterschutz gehen.Von daher denke ich,daß er einwilligen wird . *Hoff*


CKEL0410

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Ok dann sollte das kein Problem sein,kannst du dich denn Familieversichern,jetzt bist du ja sicher noch beitragsftei versichert oder?


SumSum076

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Wenn du doch eh schwanger bist, warum willst du dann kündigen (= auf Mutterschaftsgeld verzichten?) Gruß Sabine


gerne-mama

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doch jetzt, wieder arbeiten müßte,der zwerg wird jetzt 3. Er hat aber erst im Sommer einen KiGaplatz,habe keine Möglichkeit ihn unterzubringen. Weiß sonst keine Lösung.


gerne-mama

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