F.Kurti
Ich bin aktuell in Elternzeit und nun wieder schwanger. Jetzt war meine Frage ob ich den Mutterschutzlohn automatisch erhalte oder muss ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um wieder in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Was muss ich beachten das ich einen Lohn erhalte. Vielen Dank im Voraus. M Lg
Hallo, Sie müssen die Elternzeit vorzeitig beenden. Dies sieht das Gesetz so vor. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Ähm deine Elternzeit beenden um in ein bezahltes Beschäftigungsverbot zu gehen, ist rechtlich nicht erlaubt! Sozialbetrug Einzig auf einen Tag vor neuen Mutterschutz kannst du beenden, um dann nach altem Vertrag dein Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wozu braucht es ein BV, wenn du nicht arbeitest
Dojii
Du kannst deine Elternzeit beenden, sobald dein regulärer Mutterschutz beginnt, also 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Eine Beendigung vor dem Beginn des Mutterschutzes, um dann ein BV zu nutzen ist, wie bereits gesagt wurde, Betrug und deswegen natürlich nicht erlaubt.
MamaausM2
Frau Bader hat Mutterschutzlohn also den Lohn während eines BV mit Mutterschaftsgeld verwechselt. Sie schreibt selbst immer, dass man NICHT die ez beenden kann um ein BV zu beanspruchen. Betrug zulasten der KK.
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