l.isaak
Hallo Frau Bader, Ich bin seit der 8ssw. Auf der Suche nach einem KrippePlatz für meine Tochter. Keine städtische Einrichtung konnte mir einen Platz anbieten. Die Stadt teilte mir dann mit, das in einer privaten Kita ein Platz frei wäre und ich mich bewerben sollte. Nun habe ich den Platz bekommen und bin natürlich sehr erleichtert. Ich habe die Stadt schriftl. gebeten, die Mehrkosten für die Betreuung zu übernehmen, da die Betreuung in einer städtischen Einrichtungen montl. 203€ kostet und in der Privaten 400€ plus AufnahmeGebühr von 180 und einer Kaution von 1200€. Jetzt schreibt mir die Stadt,das in Hessen kein Krippenanspruch besteht,sondern nur ein Betreuungsanspruch und dem wären sie nachgegangen indem sie mich zur privaten Krippe geschickt haben. Ich könnte jedoch einen Antrag zur Kostenübernahme stellen, was sich nach dem Gehalt orientiert. Meine Frage ist nun, dürfen die das? Ich kann doch nichts dafür, dass ich keinen Platz in der städtischen Einrichtung bekommen habe. Jetzt soll ich mehr zahlen und andere die besser verdienen und in einer städtischen Einrichtung einen Platz bekommen haben, müssen nur den normalen Satz zahlen? Lt. meiner Infos gab es doch schon Gerichtsurteile zugunsten der Eltern? Es gibt ja auch das Gleichrangigkeitsgesetzt, dass die Stadt in ihrem Schreiben erwähnt hat. Bezieht sich das nicht auf die Kosten? Ich hoffe sehr,dass Sie mir da weiterhelfen können. Meine Tochter wird bei Betreuungsbeginn 21 Monate sein. Mit freundlichen Grüßen L.MOLDAVSKYY
Hallo, es betseht ein Anspruch nach bedarf ab dem 1. Geburtstag - und die Kosten muss die Stadt ùbernehmen Liebe Grùsse NB
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