Mama-steffi
Hallo Frau Bader. Ich möchte kurz die Situation erklären. Ich war Schwanger von einem Mann der nicht mein aktueller Lebenspartner war. Der Erzeuger meines Sohnes (fast 25Monate alt) hat noch in der Schwangerschaft alles was zum Vater werden gehört abgelehnt, sich quasi gegen das Kind entschieden. Er wurde darüber schriftlich informiert das das Kind Ehelich zur Welt kommen wird und das dadurch mein Partner/Ehemann alle Rechte sowie auch Pflichten für das Kind übernimmt. Der Erzeuger reagierte mit der Frage warum ich ihm das mitteile, denn das wäre ja so besprochen gewesen und damit wäre das für ihn erledigt. Eine Woche nach dem 2.Geburtstag meines Sohnes, meinte der Erzeuger auf einmal er will am Leben seines Sohnes teilhaben, aber nur seine Rechte wahrnehmen. Meine Frage ist nun ob es stimmt das ich ihm kein Umgangsrecht einräumen muss, da 2 Jahre vergangen sind, nachdem er das Kind abgelehnt hat. Denn so wurden wir damals vom Jugendamt informiert. Vielen dank für ihr offenes Ohr. LG Steffi
Hallo, wenn ich es richtig verstehe, haben sie während der Ehe ein Kind von jemand anderen bekommen. Rein rechtlich gilt das Kind als ehelich. Der leibliche Vater hat keinerlei Rechte. Das ist bis zum EuGH hoch entschieden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das stimmt. Jedoch solltest Du langfristig damit rechnen dass Dein Sohn ihn kennenlernen will. Mein Ex war auch so, mein Sohn ist nun 12, er wollte ihn nie, hat ihn nie gesehen bisher und mein Mann hat ihn adoptiert. Und mein Ex hat sich wie ein absolutes Ars... verhalten weil er das Kind nicht wollte. Würde er sich jedoch melden, dann würde ich ihm niemals Steine in den Weg legen. Er ist und bleibt immer! der leibliche Vater. Und entstanden ist mein Sohn ja nicht weil ich den immer nur doof fand. In dieser Verbindung habe ich nichts zu suchen und die Erfahrungen mit ihm muss mein Sohn machen. Ich kann nur begleiten, da sein und in dem Alter Deines Sohnes vorher versuchen herauszufinden wie ernsthaft der Wunsch des Ex ist. Ansonsten fällt Dir das irgendwann auf die Füße wenn er selbst später sucht und erfahren muss dass sein leiblicher Vater dann doch wollte aber nicht durfte. Rechtlich kann er nach zwei Jahren nix mehr einklagen, das kann dann nur noch das Kind selbst.
cube
Neben dem rechtlichen auch von mir der dringende Rat, deinem Kind den Umgang nicht zu verwehren! Ich selbst kenne meinen leiblichen Vater nicht und werde ihn auch nie kennenlernen, da er noch während meiner Teeniezeit verstorben ist. Damals war es noch so, dass bei einer Scheidung das Kind bei der Mutter blieb, der Vater nicht wirklich irgendwelche Rechte hatte. Ja, er hat sich wohl (ich weiß es aber nicht wirklich) nicht interessiert. Und meine Mutter hat nie darüber geredet. Irgendwann hat sie wohl gedacht, wenn ich nicht frage, braucht man auch nicht drüber reden. Kinder können aber nur um über Dinge reden, wenn die ELTERN sie auch zum Thema machen. Ich kann dir also auch eigener Erfahrung sagen: das Thema zu vermeiden, totzuschweigen, den Vater zum Nicht-Thema zu machen ist definitiv nicht besonders gut. Ich werde nie erfahren, wie er war, wer er war und wo ich herkomme. So etwas begleitet einen sein Leben lang.
la-floe
nochmal in Klarheit die rechtliche Seite: nein, musst du nicht. Und er hat auch keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft ändern zu lassen, die 2-jahresfrist nach Kenntnis, dass er der Vater ist ist verstrichen. Er könnte aufwendig versuchen, ein Umgangsrecht einzuklagen aber das ist kein Selbstläufer. floe
Mitglied inaktiv
ich würde in dem zarten alter kein fass aufmachen und beobachten, wie es sich entwickelt. scheinbar hat dein mann die vaterpflichten übernommen, JETZT würde ich da sicher keine Verwirrung reinbringen.... das leben ist auch für erzeuger nicht immer ein Wunschkonzert. nur rechte und keine pflichten, dem würde ich was husten! dein Kind kannst du aufklären, wenn es in der lage ist, zu begreifen.
Mama-steffi
Danke für eure Worte. Bin erstmal dankbar für die Absicherung der rechtlichen Seite. Wir wollen unserem Sohn natürlich sagen wo er her kommt aber ich selbst bin halt der Meinung das er das jetzt gar nicht verstehen kann. Und wie hier schon jemand gesagt hat, nur die Rechte Leben wollen ohne Verpflichtungen finde ich eine bodenlose Frechheit und bin ich auch nicht gewillt zu. Wann der richtige Zeitpunkt ist und wie man dann vorgeht ist immer eine schwierige Frage die einem wahrscheinlich nie einer beantworten kann. Vielen lieben dank ihr Lieben. LG Steffi
Sternenschnuppe
Doch, den gibt es. Von Anfang an beiläufig und beständig. Mein Sohn hat mit drei etwa das Video "Willi die Samenzelle" von der Sendung mit der Maus gesehen und geliebt. Und ich habe ihm gesagt dass Willi nicht vom Papa war sondern von XY den ich damals ganz ganz arg mochte. Schon war es überhaupt kein großes Thema. Bis jetzt nicht, und er ist 12,5! Pflichten sagst Du, welche soll er denn wahrnehmen ? Ich würde die Brücke nicht zerschlagen, sondern rausfinden wie ehrlich er es meint. Er müsste eh nach euren Spielregeln spielen. Das Kind ist so klein, ein Treffen auf neutralem Boden wird ihm sicherlich nicht schaden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich und mein ex-Partner wohnen 700km auseinander. Wir haben einen gemeinsamen Sohn(9M), für den haben wir das gemeinsame Sorge und Umgangsrecht. Wir wollten eigentlich zusammen ziehen, aber das habe ich abgelehnt aufgrund niederschmetternden Situationen seinerseits. Nun hat er versucht sich vor 2 Tagen in Schweden da ...
Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht. Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...
Hallo. Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe. Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...
Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg
Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...
Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner. Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...
Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...
Guten Tag, ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss