Peppelchen
Hallo, in der letzten Woche, meldete sich der Vater meines Sohnes. Mein Sohn ist mittlerweile 16 Jahre jung und hat seinen Vater seit seinem 3 Lebensjahr nicht mehr gesehen. Es besteht keinerlei Verbindung zwischen den beiden, da mein Sohn sich nicht einmal mehr an seinen Vater erinnern kann. Den Kontakt zu seinem Sohn, hat der Vater damals selbst abgebrochen. Über die ganzen Jahre ,zahlte er keinen Unterhalt und gratulierte ihn nicht Mal zu seinen Geburtstagen, Jugendweihe ect. Man muss dazu sagen, dass ich ihn über all die Jahre, über alles informiert habe und ihn über wichtige Ereignisse in Kenntnis gesetzt habe. Mein Sohn, hat nie nach seinen Vater gefragt oder wollte Kontakt aufbauen. Umgedreht war es bei dem Vater das selbe. Aber nun, hat der Vater meines Sohnes, hinter meinen Rücken mit Hilfe meiner Schwester Kontakt zu meinen Sohn. Sie schreiben nicht direkt miteinander, sondeen meine Schwester vermittelt. Es ist hinzuzufügen, dass ich mit meiner Schwester, selbst schon 8 Jahre keinen Kontakt mehr habe. Sie machen meinen Sohn Versprechungen und mein Sohn glaubt Ihnen. Jetzt will nun er, den Kontakt und regelmäßigen Umgang, zu seinen Vater, da er sich daraus viel erhofft. Nur leider ,ist mein Exmann weder zuverlässig noch vertrauenswürdig. Er ist Alkoholiker. Wie kann ich meinen Sohn jetzt davor schützen, enttäuscht zu werden ? Und welche Rechte, hat der Kindesvater jetzt eigentlich, nachdem über 12 Jahre kein Kontakt Bestand? Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Sohn macht momentan auch viel durch. Er muss die 9 Klasse wiederholen und momentan findet er alles doof was ich sage. Haushalt oder Schule, stehen hinten an. Und jetzt tritt sein Vater in sein Leben und bringt nochmal alles durcheinander. LG Peppelchen
Hallo, Ihr Sohn hat einen Anspruch auf den Umgang mit seinem leiblichen Vater. Reden Sie mit ihm und fragen Sie ihn nach seinen Wünschen. Er ist 16. Helfen kann Ihnen das JA. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, musst Du. Aber Du kannst es lenken. Mache einen Termin beim Jugendamt und lasse auch ihn einladen. Dann kann man zusammen sprechen und schauen wie er sich gibt etc. Dein Sohn ist 16, er will ihn sehen, er wird Wege finden, auch an Dir vorbei ...
cube
Ich kann deine Sorge verstehen und auch die Enttäuschung/Verärgerung darüber, dass deine Schwester das hinter deinem Rücken eingefädelt hat. Leider ändert das nichts daran, dass er der Vater ist und wenn der Sohn sogar selbst den Kontakt will, wirst du dagegen kaum etwas machen können. Zumal dein Sohn bereits 16 ist und daher auch mit entscheiden darf. Trotz allem bleibt er eben der Vater. Was ich aber machen würde: sowohl mit Vater als auch Schwester reden und darauf bestehen, dass nichts hinter deinem Rücken sondern über dich gemacht wird. Da du selbst ja auch keine engeren Kontakt zum Vater hattest, weißt du zB auch nicht, ob er noch sozusagen aktiver Alkoholiker ist.
la-floe
dir ist aber schon aufgefallen, dass dein Sohn fast erwachsen ist? Willst du ihn nicht mal selbständig werden lassen und ihn eigene Erfahrungen machen lassen? Wobei ich überzeugt bin, dass sich ein normal entwickelter 16-jähriger ohnehin nicht davon abhalten lassen wird kennenzulernen wen er will und wann er will. Zumal 12 Jahre vergangen sind - eine solche Zeit rückt vieles grade und kann Menschen verändern - auch den Vater. Das wird bei den Mädels ähnlich sein, auch da kannst du ihn nicht vor eigenen Erfahrungen - auch Enttäuschungen - bewahren. Und das ist auch gut so. floe
Mitglied inaktiv
Ich sehe das ähnlich wie sternenschnuppe, würde mich ans jugendamt wenden und wenn es nur informationshalber ist. Auch ein 16 jähriger ist begleitenswert. Was ich mir aber kompromisslos verbitten würde ist die einmischung deiner schwester. Alles gute!
Julisa
Ich kann deine Bedenken verstehen, und auch mal die rechtliche Seite bei Seite gelassen, dein Sohn ist 16. Wenn er den Kontakt zu seinem Vater will, dann wird er das auch hinbekommen notfalls ohne deine Unterstützung. Dann geschieht das auf heimlicher Ebene, du wirst Nichts erfahren was da abläuft, wie er sich damit fühlt ob es ihm gut tut. Zeig Verständnis und versuche ihn dabei zu unterstützen seine Wurzeln zu erkunden. Lass ihn wissen dass du immer ein offenes Ohr hast und er mit allem zu dir kommen kann, dazu gehört nicht nur das negative sondern auch positive Erfahrungen die er mit seinem Vater macht. Eine Garantie dass es dem Jungen gut tun wird kann dir keiner geben, genauso wenig wie eine Garantie dass es ihm schaden wird. Er ist in dem Alter wo er sich seine eigene Meinung bilden kann und wird. Ich drück dir ganz fest die Daumen dass es für Ihn eine positive Erfahrung wird.
la-floe
die ursprüngliche Frage war aber, ob sie den Umgang zulassen muss oder nicht, von begleiten und unterstützen war keine Rede. Also: zulassen: natürlich begleiten: wenn der Sohn das wünscht auf jeden Fall floe
Mitglied inaktiv
Ich habe auch nicht gemeint, dass sie ihn an der hand nehmen soll und ggf bei treffen dabei sein soll. Für mich ist ein 16jähriges kind halt nicht fast erwachsen, sondern eher noch ein kind, da darf man sich noch informieren, wie so ein umgang aus heiterem himmel laufen kann.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Partner hat bereits ein Kind aus einer früheren Ehe. Es übernachtet regelmäßig bei uns, seit dem Zeitpunkt der Scheidung, also seitdem es 2,5 Jahre alt ist. Er hat viel mit Anwälten darum gekämpft. Nun ist aus unserer Beziehung ebenfalls ein wundervolles Kind entstanden. Jedoch scheint die Beziehung zu bröckeln. Hätte er im F ...
Guten Tag, der Vater meiner Tochter hat jedes zweite Wochenende umgang mit Übernachtung. Sie ist knapp drei und erzählt immer von einer Hütte. Er ist gemeldet in der Wohnung seines Bruders, wohnt dort jedoch nicht sondern mietet für den Umgang stets nur eine Hütte an. Ist das rechtens oder kann ich dagegen vorgehen? Sie hat dort kein eigenes Bett u ...
Hallo Frau Bader, ich bin von dem Vater meiner Söhne seit ca.einem Jahr getrennt. Zum Trennungszeitpunkt war mein älterer Sohn 7 Monate und der andere wurde 4 Monate später erst geboren. Der Vater hat mit dem großen Sohn nie Zeit verbracht und somit nie eine Bindung aufgebaut, obwohl wir in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt haben. Nach der Trennun ...
Sehr geehrte Frau Bader, eines unserer Kinder ist Corona Positiv getestet worden und hat nun natürlich Quaratäne- Pflicht. Am Sonntag startet nun der Umgang des Vaters. Kann das Kind trotzdem hin oder nicht. Der Vater wird auf den Umgang bestehen und ich weiß nicht, was richtig ist. Die nette Dame vom Gesundheitsamt meinte nur, dass sie keine ...
Hallo, ich bin Mutter von zwei Kindern. Meine Tochter ist 4 Jahre alt und mein Sohn 3 Monate. Beide vom gleichen Vater. 2-3 Jahre in den Leben meiner Tochter war er nicht richtig anwesend. Alle 4 Monate ungefähr mal ne Nachricht geschrieben oder mal ein gesehen und das ging dann weiter bis sie 3 Jahre alt wurde und wir leider (ich weiß total ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...
Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden. Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit