Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich musste meine schulische ausbildung abbrechen wegen schwangerschaft und krankheit. man sagte mir nach 3 monaten wird beim bafög abbruch gemacht und bafög wird zurückgefordert - stimmt das? ich krieg nun hartz 4 + mehrbedarf für schwangere. kindergeld weiß ich nicht?bis juli wurde KG gezahlt. ich werde 21, aber eigene wohnung. vielen dank..lg.
Hallo, wegen einer SchwS muss man keine Ausbildung abbrechen. Mit dem Abbruch des Studiums verfällt im Allgemeinen auch der Anspruch auf die staatliche Ausbildungsunterstützung, das BAföG. Wenn man wegen der SchwS pausieren muss, kann man eine Beurlaubung beantragen. Dann muss man auch nichts zurückzahlen Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
BAföG muss man doch so.oder so immer zurück zahlen oder nicht?
Mitglied inaktiv
Soweit ich verstanden habe, ist sie keine Studentin, sondern Schülerin. Schüler-BaföG ist geschenkt, das muss man nicht zurückzahlen. Ich denke, man zahlt es auch bei Abbruch der Schule nicht zurück.
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