Michi1983
Hallo Fr. Bader. Meine Elternzeit mit Kind 1. endet am 08.07.16 ab dem 09.07.16 stehe ich meinem Arbeitgeber wieder zur Verfügung. Der Mutterschutz von Kind zwei beginnt am 09.07.16. (ET 20.08.16) Muss ich die Elternzeit trotzdem vorzeitig beenden um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu bekommen? Danke im voraus
Hallo, in dieser ausgefallenen Konstellation müssen Sie nichts machen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ein besseres Timing gibt es wirklich nicht. Nein, Du musst nichts machen. Wegen dem Elterngeld : Hattest Du dann ein Jahr Elternzeit ?
Michi1983
Dankeschön ja das ist echt super Timing, ja genau ich hatte ein Jahr Elterngeld über die doppelte Laufzeit ausgezahlt.
Michi1983
Elternzeit hatte ich zwei Jahre beantragt ...
malini
Fürs neue Elterngeld ist das Timing allerdings schlecht, da das zweite EG-Jahr mit 0 Euro zählt und du somit nur den Mindestsatz erhalten wirst... .
Sternenschnuppe
Ja, das gibt leider dann nur die 300€ Mindestsatz plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 Jahre alt ist. Das zweite Jahr Elterngeld ist nur die aufgesparte Rate die ausgezahlt wird, der eigentliche Bezug endet am ersten Geburtstag. Daher wird nichts durch alten Lohn ersetzt.
Michi1983
Ja ich weiß das ich dann nur den Mindestsatz an Elterngeld bekomme, leider... ich werde dann wohl nur ein oder anderthalb Jahre Elternzeit nehmen. Danke für eure Antworten
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