Angelandbaby
Sehr geehrte Frau Bader, wir bekamen ein Schreiben vom Gericht, dass die Großeltern den Umgang mit ihrer Enkeltochter einfordern. Vor einem Jahr gab es hierzu schon anwaltlichen Schriftverkehr, ein letzter Termin beim Jugendamt fand im Juni letzten Jahres statt. Hier wurde den Großeltern mitgeteilt, dass die Enkeltochter derzeit keinen Kontakt wünscht und sich bei den Großeltern melden wird, wenn sich dies ändert. Hierfür hatte der Mitarbeiter vom Jugendamt vorab ein Einzelgespräch mit der Enkeltochter geführt. Der Kontaktabbruch fand vor einem Jahr statt, da sich die Enkeltochter in einem permanenten Loyalitätskonflikt zwischen Vater und Großeltern befand und sich die Großeltern immer in die Erziehung einmischten und das genaue Gegenteil vom gewünschten machten. Zwischen Vater und den Großeltern gibt es auch keinen Kontakt mehr. Die Tochter ist 13 Jahre. Das Schreiben der Gegenseite ans Gericht ist mit Halbwahrheiten, Lügen und völlig zeitlich falschen Abläufen gespickt. Wie läuft das dann vor Gericht? Darf sich der Kindesvater auch äußern? Wird die Tochter befragt? Muss sie wenn vor Gericht aussagen oder nur mit ihrem Rechtsbeistand beim Richter/Richterin? Muss sie, falls die Großeltern gewinnen, gegen ihren Willen zum Umgang? Wir wären dankbar zumindest über einen groben Überblick wie so ein Verfahren abläuft, um uns darauf einstellen zu können und damit auch die Tochter weiß, was auf sie zukommen wird. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort.
Hallo, es muss nun, am besten anwaltlich erwidert und unter Nennung von Beweisen erwidert werden. Ansonsten ist zu prüfen, ob das KIndeswohl durch das UMgangsrecht tangiert wird. Auch Großeltern können ein Umgangsrecht haben, das ist aber viel höher aufgehängt als das Umgangsrecht eines Elternteiles. Auch muss vorher eine gefestigte Beziehung mit regelmäßigen Treffen stattgefunden haben. Liebe Grüße NB
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