Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang Grosseltern Rechtsanwalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang Grosseltern Rechtsanwalt

littlediamond

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Sehr geehrte Frau Bader! Die Großmutter meines Kindes hatte bis Mitte letzten Jahres ihr Enkelkind regelmässig in grösseren Abständen(meist Ferien und ab&zu ein Wochenende) gesehen. Durch eine OP meinerseits plus abgeschwächten Besuchswunsch des Kindes(12J.) kam die Grossmutter zu der Einschätzung, ich enthalte ihr absichtlich das Kind. Termin mit ihr im Jugendamt gehabt, habe bestätigt, das sie das Kind sehen kann, jedoch meine Urlaubsgenehmigung für dieses Jahr abwarten möge, zwecks besserer Planung. Hätte Umgang im 6-Wochen-Abstand gewährt, sie WILL absolut alle 4 Wochen, mit sofortiger neuer Terminvergabe bei evtl Krankheit.. Sie hat nicht warten wollen und ist nun zum Gericht bzgl Umgang. Für mich unnötig, aber nunmal nicht zu ändern.. Wie sieht es denn nun aus? Brauche ich einen Anwalt? Wer zahlt die Kosten?? Prozesskostenhilfe? Muss ich überhaupt irgendwelche Kosten bezahlen, denn eigentlich geht es ja ums Kind?? Was muss ich beachten ? Sorry, das der Text so lang geworden ist, aber das waren nur die wichtigsten Informationen. Vielen Dank für ihre Antwort! Gruß littlediamond


Sternenschnuppe

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Hallo Wegen den Kosten weiss ich nicht. Aber das kind ist ein Teenie und kann selbst bestimmen wie oft es die Oma sehen will. Würe da nicht zwingend einen Anwalt nehmen. Großeltern haben zwar ein Umgangsrecht, welches auch einklagbar ist, aber da wird ganz ganz genau geschaut ob es dem Kind dienlich ist und was dieses selbst dazu sagt.


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