karana312
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 25.11.2015. Ich muss leider noch einmal nachharken... Meine Frage war folgende: Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren. Gilt somit für mich auch die Regelung, daß ich meine bisherige zweijährige Elternzeit monatsweise verlängern kann, oder kann ich nur um ein komplettes drittes Jahr verlängern? Gibt es da irgendeinen Geburts-Stichtag? (Edit: Die 7-Wochen-Frist für die Verlängerung habe ich eingehalten, und mündlich hatte ich mit meinem Arbeitgeber bereits im September darüber gesprochen) Ihre Antwort war: Wenn Sie zwei Jahren genommen haben, haben Sie Anspruch auf Verlängerung. Aber nicht monatsweise. Dann kann der Arbeitgeber ja gar nicht planen. Ich habe nun nochmal in anderen Foren und hier nachgelesen... Wie paßt das dann zusammen mit Ihrer Antwort, die sie dieser Mutter gegeben haben, die ebenfalls ihre bisherige 2-jährige Elternzeit monatesweise (um 3,5 Monate) verlängern wollte? Hier schrieben Sie doch ganz klar, daß das auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich sei: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-nach-2-J-nur-um-weitere-3-1-2-Monate-verlaengern_74805.htm Meine Situatiomn ist ja eigentlich nicht anders, nur, daß es sich statt um 3,5 Monate um 8 Monate handelt...oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler, oder hat sich vom Gesetz her irgendetwas geändert? Freundliche Grüße Karana
Hallo, die Mutter dort wollte einmalig um 3,5 Mo. verlängern. Sie monatsweise - also immer wieder um einen Monat. Das ist was anderes. Liebe Grüße NB
karana312
Ah, ok! Da haben wir aneinander vorbeigeredet...bzw. ich hatte mich mißverständlich aussgedrückt. Bei mir ist es ebenfalls so, daß ich einmalig um 8 Monate verlängern möchte. Mit "monatsweise" meinte ich, daß ich eben nur um ein paar Monate, nicht aber um das komplette dritte Jahr verlängern möchte. Danke, Frau Bader, daß Sie auch nochmal geschrieben haben, wie Sie das "monatsweise" aufgefaßt hatten. Jetzt habe ich mehr Klarheit. Freundliche Grüße Karana
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