Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich habe aktuell einen Hauptjob (40 Stunden Woche). Und einen Minijob (monatlich wechselnde Stunden, ca. 8-12 Stunden in der Woche) Nun bin ich schwanger und habe dies auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Im Minijob wurde keine Gefährdungseinschätzung gemacht sondern mir einfach mitgeteilt, dass ich dann nicht mehr dort arbeiten darf (aufgrund bereits 40 Stunden Job, stehende Tätigkeit und Schicht bis nach 01:00 Uhr). Daraufhin wurde ich aus dem monatlichen Plan herausgestrichen und mir wurde mitgeteilt, dass ich bei einem Monat ohne eine Schicht automatisch im Minijob angemeldet werde. Somit handelt es sich ja nicht direkt um eine Kündigung. Meine Frage nun: ist so etwas rechtens ? Ich arbeite seit einem Jahr im Minijob und finde es nun schon etwas unfair wie dort mit mir umgegangen wird. Wie ist das Verfahren wenn man mit einem Hauptjob 40 Stunden Job plus minijob schwanger wird und wie kann ich hier eventuell vorgehen ? Vielen Dank !
Hallo, nein, das geht nicht. Damizt würde er ja den Kündigungsschutz umgehen. Sie bleiben dort beschäftigt und er muss den durchschnittlichen Lohn weiter bezahlen. Liebe Grüße NB
Lena_1922
Wenn du im Minijob nicht arbeiten kannst, bekommst du Mutterschutzlohn - dafür zahlt dein AG eine Umlage - frag mal im Lohnbüro nach. https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/mutterschaft/_117_anspruch_lohn_waehrend_beschaeftigungsverbot/faq_117_anspruch_lohn_beschaeftigungsverbot.html
KielSprotte
So hättest du auch unschwanger nicht arbeiten dürfen; bei 45 Std/Woche bzw 90 Std in der Doppelwoche ist Schluss.
KielSprotte
Gerade noch mal nachgedacht; es sind 48 Std. Also wenn du regelmäßig 8 oder mehr Std im Minijob gearbeitet hast, bist du über der Grenze gewesen. Hat dein Hauptarbeitgeber dem zugestimmt bzw weiss, dein Nebenarbeitgeber vom 40 Std Job? Davon ab gilt dass beide AG eine Gefährdungsbeurteilung machen müssen und wenn keine Mutterschutz konforme Beschäftigung möglich ist, dann BV (aber nur in den gesetzlichen Grenzen).
Mitglied inaktiv
Hallo, ja beide Arbeitgeber wissen von einander. 8 Stunden wurden mir genehmigt. Wenn ich Urlaub habe dann sind es auch mal 12 Stunden und danach mal eine Woche gar nicht. Also im Durchschnitt sind es 8 Stunden die Woche. Sollte also soweit passen. Mir geht es eher darum, dass mein Arbeitgeber mich einfach nicht mehr in den Schichtplan einteilt, obwohl er eigentlich eine Gefährdungseinschätzung machen müsste. Ich erhalte jetzt hier keinen Lohn mehr, was ich wirklich nicht richtig finde. Kann man da rechtlich dagegen vorgehen ?
luvi
Hallo, Was dein Arbeitgeber macht, geht natürlich nicht. Er kann dich nicht einfach vom Minijob abmelden. Das wäre ja kündigen. Er muss dir weiterhin Gehalt zahlen, auch wenn er keine Arbeit für dich hat. Lass dir das nicht gefallen! Wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt, wenn der Arbeitgeber bei seiner Meinung bleibt. LG und alles Gute Luvi
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader. Ich (Zahnarzthelferin) und bis Mai 2018 in Elternzeit (insgesamt dann 3 Jahre) arbeite momentan auf 450€ Basis bei einem anderen Zahnarzt. Nun bin ich schwanger. Meine Frage: 1. Beschäftigungsverbot und 450€ bis zum Beginn des Mutterschutzes und zahlt mein "alter" AG Mutterschaftsgeld? 2. Wie errechnet sich das Elterngeld? Vi ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von 3 Jahren beantragt. Mein Sohn kam am 03.05.2017 zur Welt, d.h die Elternzeit geht noch bis 03.05.2020. Im Juni 2018 habe ich dann bei unserer Gemeinde einen Minijob angefangen, diesen übe ich auch immer noch aus. Nun bin ich wieder schwanger, Geburtstermin ist der 13.04.2020 ...
Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich möchte immer alles genau geplant haben und informiere mich deshalb schon immer früh genug. Also... Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und übte einen Vollzeitjob aus. Mein 1. Kind wird am 25. 06. 2020 auf die Welt kommen. Ich beantrage Elterngeld Plus und nehme 2 Jahre Elternzeit. (Di ...
Guten Tag , Ich fing im August ein Minijob als Helfer in einer Kintagesstätte an. Befristet bis Januar . Der Job wurde durch Corona bedingten Maßnahmen geschaffen. Nun fingen wir mit der Babyplanung wieder an. Am Freitag , bot mir meine Chefin nun 25 Stunden die Woche an ( ab Januar), was ich dankend annahm. Wieder mündlich befristet bis Juni ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell noch in Elternzeit und habe aber Anfang April einen Minijob begonnen und bin ca. 3 Wochen später ungeplant schwanger geworden. Von meiner Frauenärztin habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Im Netz habe ich gelesen, dass auch Minijobber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung haben, und dass dafür der Lo ...
Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Szenario. Mein Sohn ist im April 2023 geboren, ich habe noch Elternzeit bis April 2025. In der Schwangerschaft mit meinem Sohn bin ich von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe meinen Vollzeitlohn erhalten. Mein Elterngeld läuft nun im April 2024 aus und ich wurde von meinem A ...
Guten Tag, Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft. Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber. Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...
Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...