Zoey2019
Einen schönen guten Tag Frau Bader, ich hätte eine Frage zu einem Beschäftigungsverbot in der Krankenpflege aufgrund meiner Schwangerschaft und zum Minijob. Da ich ins BV geschickt wurde, werde ich bis zum Muttetschutz weniger Gehalt verdienen als vereinbart. Das liegt daran, dass ich einen Basis Stundenlohn vereinbart habe, der von der Firma aber nochmal extra übertariflich aufgestockt wurde. Dieses wurde nun gestrichen, sodass ich nur noch den Basis Stundenlohn verdienen würde. Für mich leider viel zu wenig und um unter Leute zu kommen und ein paar Euros mehr zu verdienen, würde ich gerne einen Minijob ausüben wollen. Nicht derselbe Bereich, wo ich risikoarme und leichte Tätigkeiten durchführen kann. Mein Arbeitgeber ist aber anscheinend sehr dagegen und berichtet mir, dass dies aufgrund des BV's nicht möglich sei. Ich habe aber schon vieles gelesen wo es möglich gewesen war. Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen? Wäre um eine Antwort sehr dankbar. Zum Hintergrund. Meine Schwangerschaft wurde zum selben Tag des ersten Arbeitstages in einer neuen Firma bekannt. Kein guter Einstieg aber überhaupt nicht schlimm. Die Firma sieht es sehr knifflig und wollen mir lieber einen Aufhebungsvertrag anbieten oder auf neue Jobsuche gehen lassen, die mich dann befristet einstellen sollen. Ich denke, dass jegliche Art sehr fatal für mich wären und lieber in der Firma bleiben werde. Auch mit weniger Gehalt.
Hallo, Sie müssen im BV so gestellt werden wie ohne. Arbeite in einem BV woanders ist schwierig - er könnte Sie ja umsetzen. Fragen Sie ihn. Liebe Grüße NB
Felica
Das darf gar nicht gestrichen werden, entsprechend darfst du auch nicht weniger bekommen. der AG muss im BV so zahlen wie wenn du arbeitest, nur das es teils anders versteuert wird. das ist aber der einzige Unterschied. Aber ja, ohne Zustimmung des AG darfst du nicht woanders arbeiten. Er muss es auch im BV nicht zulassen. Du darfst im BV weder besser noch schlechter gestellt sein. Rede mit dem AG wegen der Zulagen, notfalls schalte einen Anwalt ein. Hast ja nicht wirklich mehr was zu verlieren den alt wirst du in der Firma nach der EZ nicht mehr.
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