Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mini-Job und schwanger werden...

Frage: Mini-Job und schwanger werden...

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Hallo, ich habe da mal eine bzw. mehrere Fragen! Ich habe 2002 ein Kind bekommen und war zuvor arbeitslos. Habe, weil ich in dem Jahr meine Ausbildung beendet habe, Arbeitslosengeld und in der gleichen Höhe Mutterschaftsgeld bekommen. Jetzt bin ich beitragsfrei Krankenversichert und bin Hausfrau. Mein Mann arbeitet. Seit 7/2002 arbeite ich in einem Minijob. Meine Frage: Wir wollen jetzt unser zweites Kind bekommen. Was bekomme ich, wenn ich wieder schwanger bin und das Kind geboren wird? Ich habe mein Arbeitslosengeld nicht ausgenutzt, auf Grund des Mutterschutzes. In diesem Minijob habe ich (und mein Chef) 2 Wochen kündigungsfrist. In wieweit muss mir mein Chef Mutterschaftsgeld zahlen? Oder sollte ich mich wieder arbeitslos melden? Vielen Dank im Voraus, Steffie Becker


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - ein Entbindungsgeld/ Mutterschaftsgeld gibt es nicht mehr Arbeitslos werden Sie nicht sein, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wegen der Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB


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