Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da mal eine bzw. mehrere Fragen! Ich habe 2002 ein Kind bekommen und war zuvor arbeitslos. Habe, weil ich in dem Jahr meine Ausbildung beendet habe, Arbeitslosengeld und in der gleichen Höhe Mutterschaftsgeld bekommen. Jetzt bin ich beitragsfrei Krankenversichert und bin Hausfrau. Mein Mann arbeitet. Seit 7/2002 arbeite ich in einem Minijob. Meine Frage: Wir wollen jetzt unser zweites Kind bekommen. Was bekomme ich, wenn ich wieder schwanger bin und das Kind geboren wird? Ich habe mein Arbeitslosengeld nicht ausgenutzt, auf Grund des Mutterschutzes. In diesem Minijob habe ich (und mein Chef) 2 Wochen kündigungsfrist. In wieweit muss mir mein Chef Mutterschaftsgeld zahlen? Oder sollte ich mich wieder arbeitslos melden? Vielen Dank im Voraus, Steffie Becker
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - ein Entbindungsgeld/ Mutterschaftsgeld gibt es nicht mehr Arbeitslos werden Sie nicht sein, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wegen der Kindesbetreuung nicht zur Verfügung stehen. Gruß, NB
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Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Sehr geehrte Frau Bader, Momentan befinde ich mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, Ich hab mich aber für eine komplett neue Ausbildung beworben und habe im April mein Ausbildungsvertrag unterschrieben. Nun hab ich gerade erfahren das ich Schwanger bin. Was mach ich nun? Die Ausbildung startet Anfang September als Altenf ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...