Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mini Job 450 Euro Basis und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mini Job 450 Euro Basis und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich habe im Juli diesen Jahres bei einer sehr großen Praxis für ambulante Anästhesie angefangen zu arbeiten . Die Praxis beschäftigt über 100 Mitarbeiter. Nach meinem Vorstellungsgespräch habe ich eine E-mail bekommen welche beinhaltete , dass ich als 450 Euro Kraft angestellt bin , welchen Stundenlohn ich bekomme sowie meine wöchentliche Arbeitszeit und das ich jederzeit meine Stunden erhöhen kann . Ich hab das einfach als Vertragsabschluss hingenommen und gar nicht drauf geachtet ob da etwas steht zwecks Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. Ich habe ein Stundenkonto und werde nach den tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt . Auch das fand ich nicht schlimm , da ich so in keine Minusstunden rutschen konnte. So , jetzt zu meinem Problem . Ich bin mittlerweile in der 15. Ssw und habe meinem Chef die Schwangerschaft in der 9. Woche mündlich am Telefon mitgeteilt . Der Hauptsitz der Praxis liegt 100 km weit weg ,sodass ein persönliches Gespräch nicht mal so eben geht . Mein Chef hat die Schwangerschaft aufgenommen und mir gesagt , dass ich so lange es für mich in Ordnung ist weiter arbeiten darf (in ausgewählten Praxen) und ich dann nach der Elternzeit gerne wieder willkommen bin . Ich solle mich aber nach der 12. Woche nochmal melden . So habe ich es gemacht und bin dann weiterhin einmal die Woche arbeiten gegangen . Es ist bis jetzt nichts schriftliches festgehalten worden bei meinem Chef , auch musste ich mich bei keinem Betriebsarzt vorstellen zwecks einer Gefahrenbeurteilung . Jetzt war ich einen Tag krank auf Arbeitsunfähigkeit und dieser Tag ist mir prompt als 0.00 Stunden angerechnet worden und ich habe keine Lohnfortzahlung erhalten . Nun bin ich doch ein bisschen skeptisch und weiß nicht wie ich mich verhalten soll . Verhält sich mein Chef richtig ? Gehe ich gerade auf "eigene Gefahr " arbeiten da ja nichts schriftlich festgehalten worden ist ? Mein nächstes Problem ist ,dass ich wahrscheinlich bald nicht mehr arbeiten kann weil ich furchtbare Rückenprobleme habe und somit von meiner Frauenärztin ein Berufsverbot bekommen soll . Wie sieht es denn dann aus ? Also da ich ja nach Stunden bezahlt werde heisst das , dass ich dann auch keinen Lohn im Berufsverbot bekommen werden ? Ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch und weiß nicht wie ich mich richtig verhalten soll und bin für Ihren Rat sehr dankbar . LG Leneken


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf anteiliges Krankengeld vom durchschnittlichen Lohn. Bei Rückenschmerzen müssten Sie eine AU bekommen, kein BV Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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dass ich wahrscheinlich bald nicht mehr arbeiten kann, weil ich furchtbare Rückenprobleme habe und somit von meiner Frauenärztin ein Berufsverbot bekommen soll . Wie sieht es denn dann aus Wenn du arbeitsunfähig bist, dann bleibt nur eine AU, und ein BV scheidet aus. Die Frauenärztin darf dir dafür kein Beschäftigungsverbot ausstellen.


VerenaSch

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Schau mal hier: http://marktforschung-portal.de/minijob-lohnfortzahlung-krankheitsfall/


mellomania

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die ärztin darf dir kein bv geben. bv gibt es zu recht nur, wenn du schwangerschaftsbedingte dinge hast, die sich nicht relativieren z.b. vorzeitige wehen, blutungen etc. bei reinen rückenproblemen erhälst du rechtlich gesehen eine AU. ob der chef dir ein bv erteilt, muss eben durch eine gefährdungsbeurteilung entschieden werden. er kann dich aber auch an die rezeption setzen bzw. dir einen arbeitsplatz zuweisen, der gefahrenfrei ist und diesen musst du auch annehmen. erst wenn das überhaupt nicht möglich ist, kann!! er dir ein bv erstellen. aber deine ärztin nicht. wenn du dir unsicher bist, dann sprich ihn darauf an und lass dir mal was schriftlich geben. so wischiwaschi ,ich weiß nicht...


Kristiiin

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Aus Ihrem Text lese ich heraus, dass die Rückenprobleme in keinerlei Zusammenhang mit dee SS stehen? Also kein BV, schon garnicht vom FA. Selbst wenn die Rückenprobleme durch die SS kommen (was in SSW 15 kaum möglich sein kann), muss Ihr AG Sie anderweitig einsetzen bevor er ein BV ausspricht. Sollten Sie eine AU abgeben, steht Ihnen gesetzlich Lohnfortzahlung zu, ABER: Bei 450,-€Jobs auf Stundenbasis ist das in der Realität allerdings schwierig. Die meisten AG wollen dann nicht zahlen, da ja unklar ist, wieviel Sie gearbeitet hätten. Realistisch gesehen wird sich Ihr AG vermutlich auch nicht groß um die SS einer 450,-€-Kraft kümmern und Sie, sofern es Probleme gibt, einfach nicht mehr einteilen... Könnte tricky werden... wünsche alles Gute!


Mitglied inaktiv

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Hallo , vielen Dank für die ganzen Antworten . Ich glaube , ich habe mich falsch ausgedrückt was das Berufsverbot angeht . Ich weiß , dass normalerweise der AG ein Berufsverbot ausstellt . In meiner ersten Schwangerschaft wsr das bei meinem alten Arbeitgeber alles überhaupt kein Problem , da lief das alles anders . Die Rückenprobleme beruhen auf einer Symphysenlockerung und stehen somit ja doch mit der Schwangerschaft in Verbindung . Meine Frauenärztin meinte beim letzen mal als ich bei ihr wsr , ob es noch gehen würde mit dem Arbeiten . Sie würde mich sofort krank schreiben bzw mir auch ein Berufsverbot aussprechen . Aber darum geht es mir eigentlich gar nicht . Im Gegenteil , ich möchte ja sehr gerne weiter arbeiten . Mir geht es eher darum ,ob ich auf eigene Gefahr arbeiten gehe , da ja keine Gefahrenbeurteilung gemacht worden ist etc . Und wie es rechtlich mit dem nicht gezahlten Lohn aussieht . Ich meine wenn der Fall eintreten würde ,dass ich nicht mehr aufgrund meines Rückens arbeiten kann , würde das ja bedeuten das ich dann auch keinen Lohn mehr bekommen würde . Vielleicht sollte ich noch erwähnen , dass ich zwar nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werde , aber in der E-mail bei Beginn der Stelle aufgelistet ist das ich für x Euro 7 Stunden die Woche arbeite. Also somit müsste ja ein ausgefallener Tag mit 7 Stunden angerechnet werden , oder sehe ich das falsch ? Vorausgesetzt natürlich ,dass mein Arbeitgeber wirklich verpflichtet ist mir meinen Lohn im Krankheitsfall zu zahlen . Alles schwierig gerade . LG Lenecken


Mitglied inaktiv

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Ach so , anders einsetzen kann mein Arbeitgeber mich nicht , falls es Komplikationen geben sollte die es mir nicht mehr erlauben würden zu arbeiten . Wie gesagt , es ist eine große ambulante Anästhesie Praxis . Also wenn ich sogesehen nicht mehr in der Lage wäre bei einer Op dabei zu sein , dann gäbe es keine andere Einsatzmöglichkeit .


Mitglied inaktiv

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Du bist bei OP's dabei und es wurde keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Halte ich für bedenklich.


Kristiiin

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Nein, Ihr FA kann Ihnen kein BV ausstellen, auch wenn die Rückenschmerzen durch die SS kommen, da Sie grundsätzlich arbeiten können. Nur eben nicht in dieser Position. Demnach würde im Fall eintretender Rückenschmerzen eine AU zu Krankengeld führen. Das BV kann in Ihrem Fall nur vom AG kommen. Ihre Frage wurde schon korrekt beantwortet ;).


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