Kida86
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite derzeit 25% als Krankenschwester. Damit ich meinen Urlaub (28 Tage) aus dem Beschäftigungsverbot nehmen konnte und nicht mehrere Monate "fehle", wollte mein Betrieb, dass ich für diese Zeit meine Arbeitszeit auf 100% einer Vollkraft erhöhe. Diesem Wunsch habe ich zugestimmt. Jetzt war ich leider in diesem Zeitraum 5 Tage krank. Nun möchte mir mein Arbeitgeber von dem 100% Gehalt, welches ich bereits bekommen habe, wieder etwas abziehen. Er meint, dass ich "nur" für die Abgeltung des Urlaubs auf Vollzeit erhöht worden bin. Im Krankheitsfall gehe ich dann automatisch wieder auf meine 25% Arbeitszeit zurück! Kann mein AG, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt in einem Vollzeitarbeitsverhältniss stand, im Krankheitsfall dann grad wieder auf 25% Arbeitszeit zurück springen und die Woche drauf, wo dann mein Urlaub regulär weiterläuft wieder auf 100%? Wir haben vertraglich nichts festgehalten aber ich habe mehrere Schreiben sowie ein Lohnzettel, der belegt, dass ich zu diesem Zeitraum in einem 100% Arbeitsverhältniss stand. Vielen Dank für ihre Hilfe MfG K.Seibel
Hallo, ich finde das nicht abwägig. Sonst müsste er ja die Krankheit in VZ zahlen - obwohl dies nicht dem Vetrag entspricht Liebe Grüße NB
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