Mitglied inaktiv
Mein AG weiß seit 2 Wochen daß ich schwanger (12.Woche) bin. Bisher hat er es dem Gewerbeaufsichtsamt noch nicht gemeldet. Solange er es nicht meldet, kann das Amt ja gar nicht überprüfen, ob er sich an das Mutterschutzgesetz hält. Meine Spätschicht nächste Woche geht bis 21 Uhr, obwohl ich ihm damals gesagt habe, daß ich nur bis 20 Uhr arbeiten darf. Wie kann ich jetzt vorgehen, damit er das Gesetz einhält und mir keine Nachteile entstehen? Gruß mipy1979
Hallo, melden Sie sich selbst beim Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich welchem beruf arbeitest Du denn? es gibt ja auch Berufe mit Ausnahmen... Ansonsten: geh einfach um 20.00 Uhr heim ... schlißlich willst Du ja nicht, daß er Ärger kriegt :-) Wenn Du Fragen hast, würde ich mich auch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden und dort um Hilfe bitten. Damit wissen sie dann spätestens daß Du schwanger bist :-))) Viele Grüße und alles Gute! Désirée
Mitglied inaktiv
Danke für Deinen Tip. Bin im Einzelhandel. Mein Chef meint, da ich eine Führungsposition habe, nennt sich das Arbeiten bis 21Uhr Arbeitsinteresse. Schließlich bekomme ich ja dementsprechend mein Gehalt. So ein Müll. Ist doch egal, welche Position man hat. Schwanger ist schwanger. Und die vom Gewerbeaufsichtsamt meinten, sie könnten erst eingreifen, wenn sie die Meldebescheinigung von meinem AG bekommen haben. Nur was passiert, wenn mein Chef meine Schwangerschaft erst in 10 Wochen oder so meldet? Oder dem Amt gegenüber sagt, er hätte es ja selbst erst gestern oder so erfahren? Ich meine, wenn er dem Amt was vorlügt? Ich hab ja nichts in der Hand? Danke im Voraus für die Hilfe.
Mitglied inaktiv
Also: ich hatte selbst eine echte und wirkliche Führungsposition, aber: MuSchuG ist nun mal MuSchuG, da gibt es kein "Arbeitsinteresse". Und das gewerbeaufsichtamt sagt auch Müll: wenn Du Dich dort meldest und (meinetwegen per Mutterpass / Attest) nachweist, daß Du schwanger bnsit, si wollen dann nicvht machen Uiii DIE hätten Spaß mit mir! Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zum Kinderbetreuungszuschuss im Mutterschutz. Mein Arbeitgeber zahlt Eltern mit Kindern einen monatlichen Kinderbetreuungszuschuss in Höhe des Kita-Beitrags. Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger und im Mutterschutz und der Betreuungszuschuss wurde mir nicht ausgezahlt. Ist dies rechtens? Eigentlic ...
Guten Tag, ich möchte ab Oktober wieder arbeiten. Mein Sohn ist im Mai 2023 geboren. Ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Normalerweise hätte ich nun auch bei diesem in Elternteilzeit wieder gestartet. Ich kann nun aber nicht mit den Arbeitszeiten starten, die ich mir vorgestellt hatte, weshalb ich meinen AG wechsel. ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus. Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...
Liebe Frau Bader, folgender Frage: ich bin bei meinem Arbeitgeber mit einem Vollzeitvertag angestellt, aktuell in Elternzeit. Nebenberuflich bin ich in der Elternzeit selbstständig mit Psychotherapie. Bei erneuter Schwangerschaft werde ich die Elternzeit beenden und in Mutterschutz gehen. Wie ist es mit dem Arbeitgeberzuschuss für d ...
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?