Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, lt. Mutterschutzgesetz darf eine Schwangere keine Mehrarbeit leisten und zwischen 20-06.00 Uhr nicht arbeiten. Ich bin lt. Arbeitsvertrag für 6h/Tag angestellt- heißt das für mich, ich darf nicht mehr arbeiten oder darf ich schon noch Überstunden machen bis 8,5 h/Tag??? Außerdem arbeite ich in Schichten- meine Spätschicht geht bis 21 Uhr- darf mich mein Arbeitgeber bis 21 Uhr beschäftigen oder max. bis 20 Uhr??? Desweiteren "drängt" mich mein Arbeitgeber, meinen restlichen noch nicht eingereichten Urlaub in der ersten Jahreshälfte zu nehmen. Ich würde aber die noch verbleibenden 11 Tage direkt vor dem Mutterschutz nehmen wollen - Mutterschutz beginnt ab 1.9. Muß ich mich meinem Arbeitgeber fügen oder kann ich mich weigern? Mein Arbeitgeber befürchtet, ich halte nicht bis zum Mutterschutz durch und aus dem Grund möchte er mich nicht mit Urlaub in den Mutterschutz entlassen, sondern ich soll mir dann ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen. Ich versteh das nicht. Danke für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, sandra Ich würde aber
Hallo, 1. Bis 8,5 Std 2. Bis 20 Uhr- es sei denn, Sie arbeiten im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten-dann dürfen Sie länegr arbeiten Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich bin Lehrerin und mein Gynäkologe hat mir aus verschiedenen Gründen ein partielles Beschäftigungsverbot ausgestellt, indem steht, dass ich bis zum Mutterschutz maximal 12 Unterrichtsstunden in der Woche arbeiten darf. Daraufhin wurde mein Stundenplan angeglichen und auf 12 Unterrichtsstunden gekürzt. Dadurch habe ich diverse L ...
Hallo! Ich arbeite in der stationären Jugendhilfe und habe regelmäßig Nachtdienste. In der letzten Woche habe ich meinen Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Daraufhin setzte sofort der Mutterschutz ein und mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass ich keine Nachtdienste mehr machen dürfe. An diesem Tag hätte ich eigentlich einen Nachtdien ...
Guten Abend! Ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus und habe ein Kind, welches ich immer noch abends, nachts und morgens stille. Im Moment ist es noch nicht ein Jahr alt und ich kann Stillpausen machen, bin von den Nachtdiensten freigestellt und bekomme ein Gehalt, welches dem eines Arztes entspricht, welcher Nachtdienste macht. Genauer gesagt ents ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z.Z. in der 13. SSW und arbeite als selbstständige Projektmanagerin in der chemischen Forschung. Unterschiedliche Hochschulen und private Forschungsinstitute sind meine langjährigen Auftraggeber. Zum einen verbringe ich häufig Arbeitstage in Chemie- und Biochemieversuchslaboren. Zum anderen gibt es Events, an ...
Liebe Frau RA Bäder, Ich arbeite nach der Elternzeit in einer kleinen Ambulanten Pflege (ohne tövd Vertrag). Teilzeit 20Std in der Woche. Im Arbeitsvertrag steht ich muss Mehrarbeit leisten, aber nichts darüber wieviel max. und wie ich hierfür entlohnt werde. Ich möchte gerne wissen, wieviel ich max. extra arbeiten muss u ob mir ein Lohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit an 4 Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag). Dies ist in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Darf eine Teamleiterin (nicht meine Vorgesetzte) festlegen, dass ich Freitag kommen muss um an einem Meeting teilzunehmen, dass für mich eher unwichtig ist und ohne Weiteres auch an ...
Hallo, Meine Tochter ist 16 Monate alt und wird noch gestillt vor allem abends und nachts. Ich bin Klinik Ärztin und habe nachschichten. Werde ich befreit von nachtschichten solange ich Stille? Wird oder kann mir der Zugang zum operieren in diese Zeit auch gesperrt werden wenn ich dies in Anspruch nehme? Danke für Ihre Antwort
Sehr geehrtes Team, hiermit bitte ich um Hilfe. Zunächst zu meiner Situation. Ich bin arbeite als Erzieherin und bin seit dem 01.September bei einem neuen Arbeitgeber angestellt. Mein Grundvertrag beläuft sich auf 30h mit einem Nettogehalt von 1722€. Im September habe ich jedoch 36h gearbeitet was ein Nettogehalt von 2022€ entspricht. Auc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...
Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich bis zum 22.07.24 in Elternzeit, geplant war danach wieder nachts arbeiten zu gehen (Bäckerei) Nun bin ich ungeplant wieder Schwanger (5. Woche) und werde vorraussichtlich wie beim 1. Kind ein BV bekommen zwecks der Arbeitszeiten. Meine Sorge ist nun, dass der AG mich ab 6 Uhr beschäfti ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit