Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Macht ein Steuerklassewechsel Sinn?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Macht ein Steuerklassewechsel Sinn?

Snowbelle33

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Hallo! Also unsere Situation aktuell ist folgende: mein Mann hat einen 450€ Job und dementsprechend Steuerklasse 5. ich ging bis zum Beschäftigungsverbot Vollzeit arbeiten und hatte entsprechend Klasse 3. Im Mai kommt das Baby und ich möchte ein Jahr in Elternzeit gehen. Um die finanziellen Einbußen auszugleichen wird mein Mann in diesem Jahr Vollzeit arbeiten. Nun ist es so, dass er ein Brutto von 1800€ nach Hause bringen wird und ich normalerweise ein Brutto von 3200€ habe. Da man nur einmal jährlich die Steuerklasse wechseln kann, macht es Sinn dieses oder nächstes Jahr sie zu wechseln, oder sollte besser alles beim Alten bleiben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist auf jeden Fall erst nach der Geburt/ zu Beginn des Mutterschutzes sinnvoll (wegen der Höhe des Elterngeldes). Im Ergebnis ist es aber nur eine Vorauszahlung, die Abrechnung erfolgt mit der ESt-Erklärung. Liebe Grüße NB


Paulinchen83

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Wenn du Elterngeld erhälst musst du eine Stuererklärung abgeben. Die Steuerklasse hat nur Auswirkungen auf die Vorauszahlung, nicht auf die tatsächlich zu leistenden Steuern. Egal ob ihr wechselt oder nicht werdet ihr am Ende nicht mehr Geld haben. Bleibt dein Mann in SK 5 wird er erstmal mehr Abzüge haben, die ihr aber später zurückbekommt. Kommt ihr damit hin würde ich nciht wechseln das ist nur unnötig Aufwand. Wechselt er aber doch in 3 habt ihr erstmal mehr Geld zur Verfügung, dann müsst ihr was für die Nachzahlung zurücklegen.


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