Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnsteuerklasse tauschen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lohnsteuerklasse tauschen?

Sissica

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Guten Tag, ich befinde mich derzeit in Elternzeit von meinem 1. Kind. Seit einigen Monaten habe ich eine befristete (Feb. 2021) Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber und wurde ihn die Lohnsteuerklasse 1 eingeordnet. Nun bin ich wieder Schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 25.10.2020. Für meine Elternzeit 1. Kind habe ich bereits eine Unterbrechung zum 25.10.2020 beantragt. Mir wurde mitgeteilt dass ich Mutterschutzgeld von beiden Arbeitgebern anteilig bekomme. Allerdings war mein Gehalt vor der Schwangerschaft Vollzeit natürlich viel höher als jetzt in Teilzeit. Bei meinem Hauptarbeitgeber bin ich in Steuerklasse 6 eingeordnet. Bisher war das ja kein Problem, da ich keinen Verdienst hatte. Aber wie sieht das bei der Mutterschaftsgeld Berechnung aus? Wird mein höheres Gehalt dann mit 6 besteuert? Soll ich meinen Teilzeitjob lieber kündigen oder die Lohnsteuerklassen tauschen? Vielen Dank schon im Voraus und Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Lohnsteuerklasse 1 kann nicht sein. Die gilt für kinderlose Ledige. Da Sie auf jeden Fall ein Kind haben, können sie, wenn sie nicht verheiratet sind, nur die zwei haben. Aber auch nicht für den zweiten Job. Eigentlich können Sie bei dem ersten Arbeitgeber auch nicht Lohnsteuerklasse 6 haben. Denn die Lohnsteuerklasse 6 müssten Sie beim zweiten Arbeitgeber haben. Bitte klären Sie, bei welchem Arbeitgeber Sie welche Lohnsteuerklasse haben. Kommen wir zum nächsten Problem. Normalerweise ist die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit auf die Elternzeit befristet. Das bedeutet, dass der Vertrag endet, wenn der erste Vertrag wieder auflebt, weil die Elternzeit des ersten Kindes beendet ist. Dann bekommen Sie von dort auch kein Mutterschaftsgeld. Im übrigen gibt es zahlreiche Gerichtsurteile dazu, die sagen, dass, wenn man die Lohnsteuerklasse wechselt, um mehr Mutterschaftsgeld zu erhalten, dies rechtsmissbräuchlich ist und damit unwirksam. Liebe Grüße NB


Sissica

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Danke für die Antwort. Aber ich bin genau so eingestuft. In 2 kommt man nur als Alleinerziehende. Und da ich bei meinem Hauptarbeitgeber momentan keinen Verdienst habe bin ich dort in 6 eingestuft.


Sissica

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Meine Elternzeit ist noch nicht beendet. Diese läuft eigentlich bis Oktober 2021. Jetzt habe ich nur einen Antrag zur Unterbrechung gestellt wegen dem Beginn des neuen Mitterschutzes.


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