Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

lohnpfändung ?? wer kann mir weiterhelfen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: lohnpfändung ?? wer kann mir weiterhelfen

Mitglied inaktiv

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hallo, also mein ex hat zum widerholten male den unterhalt erst ende des monats überwiesen.ich kann nie mit dem geld zu einen best. tag rechnen trotz titel.ich konnte bisher immer mein konto irgendwie ausgleichen um miete strom etc zu bezahlen.diesen monat kann ich es nun nicht mehr.da meine reserven ausgeschöpft sind.mein vermieter sitzt mir im nacken wegen der miete.da heute schon der 5. ist.kindergeld bekomme ich erst in der nächsten woche.habe nix mehr auf dem sparkonto. echt blöde situation.weiß nicht wie ich mirt 3 kindern davon ein baby bis nächste woche ohne geld hinkomme. da ich einen titel habe, kann ich den lohn vom arbeitgeger pfänden lassen? oder mache ich das beim jugendamt? wie teuer wird das für mich? falls er nicht mehr beim alten arbeitgeger ist,wie bekomme ich den neuen raus?darf ich einen gehaltsnachweis von ihm bekommen.? viele fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. vielen dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das macht der Gerichtsvollzieher. Fragen Sie beim zuständigen Gericht nach, wann der GVZ Dienststunden auf dem Gericht hat - dann können Sie mit dem Titel hingehen. Liebe Grüsse, NB


brittawirdmama

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Hallo Tina, viel kann ich Dir nicht helfen, aber: die Miete muss immer am 3. WERK-Tag, nicht am 3. Tag des Monats beim Vermieter sein, heute abend reicht also völlig aus, falls Du ihm es bar (gegen Quittung natürlich als Sicherheit für Dich) gibst. Soviel ich weiß, geht die Pfändung über den Arbeitgeber nur, wenn Du über das Gericht gehst, oder wenn es eben das Jugendamt macht. Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wenn Du nachweisen kannst, dass Du kein Geld hast, muss Dir Deine Stadt eine Art Darlehen geben. Hierzu weiß ich aber nicht den genauen Ablauf, außer dass es in jeder Stadtverwaltung eine Stelle dafür gibt. Das weiß nur leider nicht jeder, auch nicht in der Stadtverwaltung selbst. Suche doch mal im Netz, da findest Du bestimmt etwas. Ansonsten würde ich den Weg übers Jugendamt gehen, über Kosten, falls sie überhaupt für Dich anfallen, sollte Dir das AMt zuverlässig Auskunft geben können. Rechtsberatung sollte Dir auch zustehen, sogar Prozeßkostenbeihilfe, wenn Du eben kein Geld hast. Ich wünsche Dir, dass sich alles zum Guten wendet, und viel Kraft für Deinen anstrengenden Alltag! Liebe Grüße Britta


Mitglied inaktiv

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o.t.


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