S.B.S.Z
Sehr geehrte Frau Bader Folgendes ist bei mir vorgefallen: Ich war 1Jahr in Elternzeit und habe am 03.08.2020 wieder angefangen zu arbeiten. An meinem ersten Tag habe ich erfahren das mein altes Team 4Personen eine Lohngruppen Erhöhung erhalten haben . Zusätzlich wurden 3 neue Mitarbeiter eingestellt . Und das Team gesplittet auf Eine niedrigere Lohngruppe (die neuen ) Eine höhere Lohngruppe ( die älteren Mitarbeiter ) Mich hat man in der niederen Lohngruppe gelassen mit den neuen. Obwohl ich die Arbeit wie die älteren MA mache . Sogar länger in der Abteilung bin wie manch einer aus der älteren Gruppe. Die Erhöhung ist erfolgt bevor es die Splittung gab. eine neue Tätigkeit kam hinzu und aufgrund dieser wurde die Erhöhung gewährt.( diese Tätigkeit/ Schulung hierzu wird mir verwehrt.)somit auch die Erhöhung. Meine stellenbeschreibung passt aber weder zu den neuen noch zu den alten. Für die neuen kann ich zu viel und für die alten zu wenig?? Hinzu kommt noch das ich ausgeliehen werden soll für eine ganz andere Tätigkeit??? Was kann ich jetzt tun ?
Hallo, Sie haben einen Anspruch, wenn dies vertraglich geregelt ist. Oder tarifvertraglich. Ansonsten, im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, wenn Sie mit den alten Mitarbeitern "gleich" sind. Ob dem so ist, kann ich nicht beurteilen.Dagegen spricht die Schulung, die Sie aufgrund der Elternzeit nicht haben. Deshalb würde ich mal davon ausgehen, dass eben eine höhere Qualifikation vorliegt und deshalb keine Gleichheit. Liebe Grüße NB
mellomania
habt ihr einen Betriebsrat vor ort? du hast nach der elternzeit anspruch auf eine vergleichbare tätigkeit. das muss nicht zwangsläufig DEIN alter arbeitsplatz sein. ausgeliehen wohin? mit welcher begründung wird dir die fortbildung verweigert?
S.B.S.Z
Ja ein Betriebsrat gibt es . Die sagten nur ich sollte mein Vorgesetzten fragen. Der will aber keinen mehr für die hoher bezahlte Stelle haben . Sie bieten mir Eine vergleichbare Stelle bzw. mehrere aushilfstätigkeiten für den Anfang.
mellomania
das problem ist, dass du eben nach der elternzeit den anspruch auf eine vergleichbare von vor der elternzeit hast. nur weil andere hochgestuft wruden und eine weiterbildung erhielten, heißt das nicht, dass das bei dir automatisch auch so ist. und wenn kein bedarf für einen höhere stelle da ist, du aber eine vergleichbare von vorher hast, dann wirst du wenig chancen haben
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