Hallo Frau Bader,
Habe nächste Woche einen Gyn Termin zwecks positiven Schwangerschaftstest. Beginne zum 1.November meinen neuen Arbeitsvertrag mit 20 Stunden, aktuell arbeite ich 10 Std während meiner ersten Elternzeit. Macht es Sinn meine Schwangerschaft erst im November in der Arbeit zu verkünden oder steht mir der neue Vertrag (somit mehr Lohn) ab November auf jeden Fall zu. Arbeite in der Pflege, könnte gut möglich sein wieder ein BV zu erhalten.
Vielen Dank Ihnen schon mal im voraus
von
Anja9m88
am 17.10.2021, 11:01
Antwort auf:
Lohnfortzahlung Schwangerschaft
Hallo,
Sie bekommen immer den vertraglich geschuldeten Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.10.2021
Antwort auf:
Lohnfortzahlung Schwangerschaft
du erhälst das was vereinbart ist. wann du das mitteilst, ist dir überlassen. solagen du nix sagst, gilts du als unschwanger und kein mutterschutz gesetz greift. der AG muss aj eine gefährdungsbeurteilung machen, egal ob du 10 oder 20 h arbeitest. von daher musst ud entscheiden ob du normal weiterarbeitest und nicht geschützt bist oder ob du es sagtst und dann eben ersatztätigkeiten machst, jetzt 10 h und ab nov 20. oder ob bv, wenn gar keine möglichkeit besteht, dich umzusetzen.
von
mellomania
am 17.10.2021, 14:29