Blub blub
Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen... Ich bin momentan in Elternzeit diese geht noch bis 06/16 ( habe 2 Jahre beantragt ) Wir möchten gerne noch ein 2. Kind sind aber total verunsichert ob das finanziell so möglich ist. Angenommen ich würde in 05/16 erneut schwanger werden: - würde ich dann wieder volles Gehalt bekommen wie vor dem 1. Kind? ( reicht es dafür den AG lediglich über die erneute Schwangerschaft zu informieren oder muss ich auf jedenfall die Arbeit erneut aufgenommen haben um ein erneutes Arbeitsverbot zubekommen? beim 1. Kind habe ich sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot bekommen, kann der AG ein erneutes Arbeitsverbot beim 2. Kind ablehnen? Ich arbeite im medizinischen Bereich - wenn ich ein erneutes Arbeitsverbot bekomme, würde das Gehalt dann ab dem Zeitpunkt der Ausstellung gezahl oder erst wenn die Elternzeit vorbei ist? Habe schon mit der Krankenkasse und der Elterngeldstelle gesprochen, aber keiner konnte mir diese Fragen beantworten Danke schonmal Gruß Blub blub
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit ging bis zum 5.8.2023 ichbin bis zum 15.09.2023 krankgeschrieben und habe meine Kündigung auf ärztlichen Rat zum 15.9.2023 abgegeben, hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom 05.08 bis zum 15.09 ? Da mein Arbeitgeber bisher nichts gezahlt hat und sich auch nicht meldet. Liebe Grüße
Wehrte Frau Bader, anfang April 2023 habe ich eine Krankschreibung durch meinen Hausarzt erhalten. Im Juli, als ich noch krankgeschrieben war, habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Da mein Krankenschein bis Ende Juli wirksam war, hat mir meine Frauenärztin, mit Ablauf des Krankenscheins, ab 01.08. ein individuelles Beschäftigungsverbot aus ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit der 15. Schwangerschaftswoche im individuellen Beschäftigungsverbot. Nun erhalte ich weiter das gleiche Gehalt wie vor dem Beschäftigungsverbot. Regulär würde ich ab dem 1. November 2024 jedoch in eine höhere Gehaltsstufe aufsteigen (TVV ÖD Kommunen) und würde im November auch eine Einmalzahlung erhal ...
Guten Morgen Frau Bader ich bin aktuell Schwanger und befinde mich in einem Arbeitsverhältnis, in einem 450 Euro Job. Meine Arbeitgeberin zahlt mir wegen eines Beschäftigungsverbot was ich aufgrund der Arbeitszeiten von ihr erhalten habe, eine Lohnfortzahlung in Höhe des Durchschnittlichen Einkommens der letzten 3 Monate. Diesen bekommt sie vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten. Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben. Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei ...
Guten Tag Frau Bader, ab Dezember starte ich wieder mit arbeiten. In meinem Vertrag wird die Lohnfortzahlung bei kranken Kindern allerdings ausgeschlossen. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesem Fall die Krankenkasse übernimmt. Allerdings nur 90% und mit Bescheinigung. Wäre das bei der Lohnfortzahlung auch der Fall? Ist dieser Ausschluss ein erheb ...
Hallo, Ich bin schwange & arbeite in einem Vollzeitjob, einem Minijob und einer Saisonbeschäftigung bis Anfang Juni in der Gastronomie. Wäre meine Saisonbeschäftigung meine Vollzeit bzw Minijob Beschäftigung, dann würde ich dort ein Beschäftigungsverbot und eine Lohnfortzahlung bekommen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie das bei einer Saisonbes ...
Hallo Frau Bader, ich stecke in einer etwas komplizierten Situation und bräuchte ihren Rat. Aktuell arbeite ich noch selbstständig als Kindertagespflegeperson (KTPP) und bin aber ab 01.01.2025 wieder in einem Angestellten Verhältnis, auch als KTPP. Jetzt haben wir herausgefunden das ich schwanger bin und damit kommen mehrere Sorgen und Frage ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...
Die letzten 10 Beiträge
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis