Frage: Lohnfortzahlung Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, ich habe folgenden Fall. Ich bin angestellte Zahnärztin mit Umsatzbeteiligung und habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt. Heute wurde mir eröffnet, dass ich aufgrund schlechter Zahlen ab nächsten Monat auf meine Umsatzbeteiligung gänzlich verzichten muss und mir fortan nur noch mein Grundgehalt zusteht. Brutto macht dies 2000 Euro aus. Ich kann momentan eine Schwangerschaft nicht ausschließen. Gewissheit habe ich erst in 7-14 Tagen. Es ergeben sich so viele Fragen in meinem Kopf. Am liebsten würde ich mir direkt eine neue Stelle suchen, aber das ist ja nun leider nicht so einfach. Wie sieht die Situation aus, wenn ich schwanger bin? Sobald ich meinem Arbeitgeber die SS melde, muss er mir ein Berufsverbot aussprechen. Dann habe ich doch eine garantierte Lohnfortzahlung. Ich muss zusätzlich erwähnen, dass ich privat versichert bin. Wie sieht das ab nächsten Monat aus? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Freundliche Grüße.

von dentinette am 03.09.2018, 18:37



Antwort auf: Lohnfortzahlung Schwangerschaft

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Ich frage mich jedoch, ob der Vertrag es hergibt, dass der Ag einfach die Umsatzbeteiligung streicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2018



Antwort auf: Lohnfortzahlung Schwangerschaft

Bei BV bekommst du das was du auch bekommen würdest, wenn du arbeitest. Das wäre dann ab nächsten Monat nur dein Grundgehalt, weil dann die Umsatzbeteiligung weg fällt. Frag mich gerade nur ob dein AG das so einfach und so kurzfristig (Vorlaufzeit 4 Wochen) machen darf? Was steht denn dazu in deinem Vertrag?

von Ani123 am 03.09.2018, 19:52



Antwort auf: Lohnfortzahlung Schwangerschaft

In der Tat, die Umsatzbeteiligung wurde nicht wegen der Schwangerschaft gestrichen, sondern weil die Umsatzzahlen nichts anderes hergeben. Von der Schwangerschaft ist ja noch gar nichts bekannt geworden. Demnach steht dir das Grundgehalt zu, das du auch ohne eine eingetretene Schwangerschaft bekommen hättest oder bekommen wirst. Im Übrigen darf und soll dich dein AG auch mit anderen Tätigkeiten (z.B. Abrechnungen, Beratung) einsetzen, wenn er Bedarf hat.

Mitglied inaktiv - 03.09.2018, 20:00



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