Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Dezember war ich wegen drohender Fehlgeburt 19 Tage krankgeschrieben, im Februar aus dem selben Grund nochmals 26 Tage. Damit wurden die 42 Tage, die mein Arbeitgeber im Krankheitsfall zu zahlen hat, um 3 Tage überschritten. Mein AG hat daraufhin mein Gehalt gekürzt und mich an die Krankenkasse verwiesen. Nun zu meinen Fragen: 1) Ich habe gelesen, daß im Falle einer Krankheit, die ausschließlich schwangerschaftsbedingt ist, die 42-Tage-Regelung nicht gilt, sondern der AG weiterhin die Lohnfortzahlung leisten muß. Ist das richtig? 2) Die Krankenkasse rechnet die 3 Fehltage nach Kalendertagen ab, mein AG nach Arbeitstagen. Daher ergibt sich für mich ein finanzieller Nachteil, den mir keine der Seiten bezahlen will. Können beide Parteien (AG und KK) für den selben Zeitraum nach unterschiedlichen Kriterien den Lohnanspruch abrechnen? Viele Grüße aus KO ;), Neschi
Liebe Neschi, man muss zwischen Krankschreibung (dann 6 Wo AG, danach KK) und Beschäftigungsverbot /dann Lohn von AG) unterscheiden. Es kommt darauf an, was der Arzt ausspricht. REden Sie mit ihm. Punkt 2 verstehe ich nicht. Sie erhaltne 6 Wo.Lohnfortzahlung, danach zahlt die KK. Wie kann es zu Überschneidungen kommen? Gruß auch aus KO, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, eigentlich verstehe ich das auch nicht. Die KK rechnet ab 3/59 Kalendertage als Krankengeld. Mein AG rechnet ab 3/40 Arbeitstagen als Lohnkürzung. Dazwischen liegt eine Differenz von ca. 130 Euro, für die sich keine Partei zuständig fühlt. Kann es denn tatsächlich so sein, daß jede Seite die für sie günstigste Berechnungsvariante wählen kann? Gibt es keine einheitliche Regelung? Mit meinem Chef kann ich leider nicht darüber diskutieren, weil er an seinem Geiz im allgemeinen nochmal ersticken wird *bösebemerkung*. Viele Grüße, Neschi
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