Caro76
Guten Morgen! :) Ich bin in der 15. Woche schwanger und jetzt bereits in der 8. Woche krank geschrieben. Mein Arzt hat heute Morgen gesagt, dass er prüfen wird, ob er mich mittels Beschäftigungsverbot außer Gefecht setzen kann. Jetzt ist meine Frage: wird bei der Berechnung der Lohnfortzahlung das Gehalt der letzten 3 Monate zugrunde genommen? Theoretisch bekomme ich ja jetzt Krankengeld - verringert sich dadurch meine Lohnfortzahlung? Beim Googeln habe ich jetzt einen Artikel gefunden in dem es heißt, Grundlage der Berechnung seien die letzten 3 Monate VOR Beginn der Schwangerschaft, ist dies richtig? Dann habe ich gehört, dass es sein kann, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Lohn zu bezahlen, wenn er nicht in dieses Umlageverfahren (U2 oder so???) einzahlen würde. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen, trotzdem verunsichert mich das enorm... Vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort und noch eine schöne Woche!
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war). Liebe Grüsse, NB
Caro76
Danke für die schnelle Antwort! :) ... geplant ist wohl ein Beschäftigungsverbot aufgrund gesundheitlicher Probleme in der SS. Wenn das Gehalt weiter läuft (Durchschnitt) wird aber nicht die Zeit mit einbezogen, in der der AG aufgrund Krankengeld von der Krankenkasse nicht zahlen musste, oder? Ich bin seit Ende Januar schwanger und seit jetzt 8 Wochen krank geschrieben. Wenn ich ab nächster Woche ein Beschäftigungsverbot erhalten würde - würde dann das Gehalt der letzten 3 Monate zur Berechnung herangezogen oder der drei Monate vor der Schwangerschaft bzw. mein normales Durchschnittsgehalt ohne Abzüge durch Krankengeld?
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, im Dezember war ich wegen drohender Fehlgeburt 19 Tage krankgeschrieben, im Februar aus dem selben Grund nochmals 26 Tage. Damit wurden die 42 Tage, die mein Arbeitgeber im Krankheitsfall zu zahlen hat, um 3 Tage überschritten. Mein AG hat daraufhin mein Gehalt gekürzt und mich an die Krankenkasse verwiesen. Nun zu meinen Fr ...
Hallo Frau Bader, ich stehe aktuell vor einem kleinen Problem. Ich bin seit mehreren Jahren unbefristet im öffentlichen Dienst tätig und nun seit dem 23.01.2012 aufgrund eines Burn-Out AU. Somit auch schon seit ca. 3 Monaten im Krankengeldbezug. Nun hat sich vor einigen Tagen eine Schwangerschaft herausgestellt und die FÄ meinte, dass ein BV ...
Hallo Frau Bader, zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich wegen "drohender Fehlgeburt" krankgeschrieben. Nun bin ich wegen "vorzeitigen Wehen" krankgeschrieben. Die Krankheitstage beider Erkrankungen zusammengerechnet sind mehr als 42. Werden beide Erkrankungen für die Krankengeldberechnung zusammengezogen oder gelten die vorzeitigen Wehen a ...
Hallo Frau Bader. Meine zukünftige Frau arbeitet bei einer Filiale eines weltweiten Franchise-Unternehmens. Sie ist noch Studentin und hat dort vor 5 Jahren angefangen. In Ihrem "Arbeitsvertrag" steht nur was von bis zu 400€ Verdienst mit einem Stundenlohn von X,XX Euro. Der ist über die Jahre auch gestiegen. Sie wurde über die Jahre mit untersc ...
Guten Tag! Ich bin seit dem vergangenen Jahr krank geschrieben und habe Krankengeld erhalten. Nun ist heute der letze Tag meiner Krankschreibung. Ich gehe aber noch nicht arbeiten, da von der Agentur für Arbeit geprüft werden soll (von einem Amtsarzt), ob ich in meinem Beruf weiter arbeiten darf (ich habe Krebs und einen Behinderungsgrad von ...
Wenn während der Entbindung die Kindesmutter erkrankt (neue nicht schwangerschaftsbedingte Erkrankung) , bekommt Sie dann nach Ablauf der Mutterschutzfrist Lohnfortzahlung oder Krankengeld?
Hallo, ich bin seit dem 03.06.2019 Wegen psychischen Problemen arbeitsunfähig. Und beziehe somit seit dem 15.07.2019 Krankengeld. Nun bin ich schwanger (7+5) mein Frauenarzt möchte mir ein Beschäftigungsverbot erteilen, auf Grund der dortigen Arbeitsbedingungen: * Zahntechniker Labor * Viel stehen * Risiken auf Ansteckung mit HIV, Herpatite ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin früh schwanger und arbeite als Ärztin in einer großen Klinik mit hoher Arbeitsbelastung und Schichtarbeit. Es ist davon auszugehen, dass mein Gynäkologe mich früher oder später ins Berufsverbot schicken möchte. Ich habe von Januar bis April 2021 Krankengeld beziehen müssen, aufgrund eines gebrochenen Arms. Die S ...
Hallo Frau Bader, Covid-bedingt bin ich aktuell noch in der Wiedereingliederung und bekomme volles Gehalt von der Berufsgenossenschaft (es handelte sich um einen anerkannten Arbeitsunfall). Nun hat es mit dem Kinderwunsch recht flott geklappt, noch bevor ich zurück auf 100% bin, was ich jedoch plane. Sollte es jedoch zu einem BV kommen, frage ic ...
Sehr geehrte Frau Bader, bitte entschuldigen Sie die Störung. Ich habe eine Frage bezüglich des Bemessungszeitraums von Krankengeld nach der Elternzeit. Aufgrund eines Traumas, während Schwangerschaft und Geburt, bin ich leider arbeitsunfähig. Nach Beendigung der Elternzeit habe ich wenige Tage arbeiten können, bin dann aber leider arbeitsunfäh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit