Juliane_
Hallo Frau Bader, zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich wegen "drohender Fehlgeburt" krankgeschrieben. Nun bin ich wegen "vorzeitigen Wehen" krankgeschrieben. Die Krankheitstage beider Erkrankungen zusammengerechnet sind mehr als 42. Werden beide Erkrankungen für die Krankengeldberechnung zusammengezogen oder gelten die vorzeitigen Wehen als neue Erkrankung, sodass mein Lohn fortgezahlt werden müsste? Vielen Dank und viele Grüße Juliane
Hallo, bei zwei ganz unterschiedlichen Diagnosen für die Zeit neu anzulaufen. Etwas anderes kann gelten, wenn die Ursache (zum Beispiel Schwangerschaft) die gleiche ist. Beide Beschäftigungsverbot hingegen bekommt man fortlaufend weiter den Lohn bezahlt Liebe Grüße, NB
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