hacklü
Hallo Frau Bader, Covid-bedingt bin ich aktuell noch in der Wiedereingliederung und bekomme volles Gehalt von der Berufsgenossenschaft (es handelte sich um einen anerkannten Arbeitsunfall). Nun hat es mit dem Kinderwunsch recht flott geklappt, noch bevor ich zurück auf 100% bin, was ich jedoch plane. Sollte es jedoch zu einem BV kommen, frage ich mich, wie sich dieses zusammenstellt. Es heißt ja das Gehalt berechnet sich anhand der letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Nun war dies ja nicht das „Gehaltseinkommen“ im klassischen Sinne sondern Verletztengeld. Meine konkrete Frage also: wird das Verletztengeld wie ein Gehalt angesehen und anhand dessen meine potentielle BV-Lohnfortzahlung berechnet? Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
Hallo, in einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie das Gehalt, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Wenn die Wiedereingliederung also abgeschlossen ist, bekommen Sie Ihre normalen Lohn weiter. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich stehe aktuell vor einem kleinen Problem. Ich bin seit mehreren Jahren unbefristet im öffentlichen Dienst tätig und nun seit dem 23.01.2012 aufgrund eines Burn-Out AU. Somit auch schon seit ca. 3 Monaten im Krankengeldbezug. Nun hat sich vor einigen Tagen eine Schwangerschaft herausgestellt und die FÄ meinte, dass ein BV ...
Hallo Frau Bader, zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich wegen "drohender Fehlgeburt" krankgeschrieben. Nun bin ich wegen "vorzeitigen Wehen" krankgeschrieben. Die Krankheitstage beider Erkrankungen zusammengerechnet sind mehr als 42. Werden beide Erkrankungen für die Krankengeldberechnung zusammengezogen oder gelten die vorzeitigen Wehen a ...
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Sehr geehrte Frau Bader, bitte entschuldigen Sie die Störung. Ich habe eine Frage bezüglich des Bemessungszeitraums von Krankengeld nach der Elternzeit. Aufgrund eines Traumas, während Schwangerschaft und Geburt, bin ich leider arbeitsunfähig. Nach Beendigung der Elternzeit habe ich wenige Tage arbeiten können, bin dann aber leider arbeitsunfäh ...
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